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BdB lässt nicht locker Konzept für "Bad Bank"

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat der Bundesregierung einem Zeitungsbericht zufolge einen Vorschlag unterbreitet, wie die Finanzinstitute von ihren faulen Wertpapieren befreit werden können. Dazu will der Verband beim Bankenrettungsfonds SoFFin eine "Bad Bank" schaffen, die die toxischen Papiere zwar einerseits zentral verwaltet, zugleich aber für jedes Institut ein eigenes Konto einrichtet, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Damit wäre der Forderung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) Rechnung getragen, dass sich die Papiere auch künftig noch ihren ursprünglichen Besitzern zuordnen lassen.

Die "Bad Bank", die der BdB "Mobilisierungsfonds" nennt, soll dem Bericht zufolge die fraglichen Wertpapiere und Forderungen übernehmen und zwar zum Buchwert, den sie am 31. Dezember des vergangenen Jahres hatten. Damit könne verhindert werden, dass die Banken den in ihre Bilanzen eingestellten Wert der faulen Papiere weiter mindern müssten, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das fünfseitige Arbeitspapier des Verbands. Bislang werden sie dazu von Quartal zu Quartal gezwungen, weil sich im Zuge der Finanzkrise kein Käufer für die Papiere findet, sie also tendenziell immer mehr an Wert verlieren. Durch die Abschreibungen wird das Eigenkapital der Banken belastet.

Nach den Vorstellungen des Verbands sollten die Banken alle aus ihrer Sicht toxischen Wertpapiere bis zum 30. Juni beim Staat abgeben können, wobei der Mobilisierungsfonds einzelne Papiere oder Portfolios auch ablehnen könne. Ein jeweils kleiner Teil verbleibe in der Bank, um einen Anreiz zu schaffen, sich an der Verlustminimierung zu beteiligen. Im Gegenzug erhielten die Institute für den Buchwert der Papiere variabel verzinsliche Anleihen des Fonds.

Fonds entscheidet über Verkauf

F ür jede Bank werde beim Mobilisierungsfonds ein eigenes Konto eingerichtet, auf das alle Aufwendungen und Erträge gebucht würden, berichtet das Blatt weiter. Ob einzelne Werte verkauft würden, entscheide der Fonds. Alle Verkaufserlöse verblieben ebenso im Fonds wie mögliche Zins- und Tilgungszahlungen auf einzelne Papiere. Zugleich erhalte der SoFFin für seine Garantieleistung von der Bank eine Provision.

Ende die Laufzeit der Anleihen, komme es zu einer Endabrechnung. Sollte nach Verrechnung aller Kosten, Verkaufserlöse und Zinseinnahmen ein Fehlbetrag anfallen, könne der Soffin von der betroffenen Bank dafür einen Anteil an den künftigen Gewinnen des Instituts verlangen. "Die Gesamthöhe wird im gegenseitigen Einvernehmen im Sinne einer fairen Lastenteilung festgelegt", zitiert das Blatt aus dem Papier. Die Rückzahlungskonditionen dürften die Bank aber nicht über Gebühr belasten. Ein theoretisch möglicher Gewinn aus der Verwertung der Wertpapiere würde ebenfalls zwischen Staat und Bank geteilt.

Quelle: ntv.de

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