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Insidergeschäfte bei Air Berlin Neue Vorwürfe gegen Hunold

Im Zusammenhang mit den angeblichen Insidergeschäften von Air Berlin-Chef Joachim Hunold und weiteren Managern der Fluggesellschaft sind neue Vorwürfe aufgetaucht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) widersprach im Berliner "Tagesspiegel" Hunolds Darstellung, die strittigen Aktienkäufe seien schon im Herbst 2006 untersucht und nicht beanstandet worden. Zudem ist nach einem "Spiegel"-Bericht fraglich, ob Air Berlin beim geplanten Kauf der Fluggesellschaft dba seine Publizitätspflicht gegenüber den Aktionären erfüllt hat.

Hunold und weitere Managern der zweitgrößten deutschen Airline sollen vor der Übernahme des Billigfliegers dba im August 2006 Air Berlin-Aktien gekauft haben, um von einem vermuteten Kursanstieg des Wertpapiers zu profitieren. Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wohnungen und Geschäftsräume von Air Berlin durchsucht, um Beweise sicherzustellen. Hunold erklärte anschließend, die BaFin habe von den Aktienkäufen gewusst und sie nicht beanstandet.

Mehrere Fälle seien verspätet gemeldet worden, sagte hingegen eine BaFin-Sprecherin dem "Tagesspiegel". Darunter sei ein Aktiengeschäft von Joachim Hunolds Bruder Peter vom Mai 2006 gewesen. Es sei jedoch bei einer Belehrung durch die BaFin geblieben, da der Insiderverdacht erst später aufgetaucht sei. Ein Air Berlin-Sprecher wollte den Bericht am Samstag nicht kommentieren.

Laut "Spiegel" prüft die BaFin, ob die Börse im Vorfeld rechtzeitig und umfassend genug über den geplanten dba-Kauf informiert wurde. In einer Ad-hoc-Meldung, die das Unternehmen am 17. August 2006 und damit vier Wochen nach Abschluss einer vorläufigen Absichtserklärung zum Kauf der dba veröffentlichte, sei das Geschäft lediglich mit einer Zeile gewürdigt worden. Ein Air- Berlin-Sprecher wies im "Spiegel" den Verdacht zurück, die Geschäftsführung habe womöglich gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht verstoßen. Eine renommierte Anwaltskanzlei habe den Managern im Hinblick auf ein mögliches Scheitern des Geschäfts von einer früheren Bekanntgabe abgeraten.

Quelle: ntv.de

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