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Streit um Sprudel Niederlage für Soda-Club

Der Wassersprudelgeräte-Hersteller Soda-Club muss die Befüllung seiner Kohlensäurezylinder durch Konkurrenten zulassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Soda-Club nutze seine Marktmacht missbräuchlich aus, befanden die Richter und wiesen damit eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes ab.

Die Wettbewerbshüter hatten es Soda-Club 2006 untersagt, Konkurrenten an der Entgegennahme und Befüllung der Zylinder zu hindern. Mit Geräten wie denen von Soda-Club können Verbraucher selbst Mineralwasser herstellen, indem sie Leitungswasser mit CO2 versetzen. Das Unternehmen muss dem Richterspruch zufolge nun sogar auf den Etiketten seiner Gefäße auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Zylinder nicht nur von Soda-Club selbst getauscht und befüllt werden können. Das Unternehmen unterhält ein bundesweites Händlernetz mit Annahmestellen, bei denen die Kunden gemietete leere CO2-Zylinder aus Aluminium gegen volle umtauschen können.

Große Marktmacht

Soda-Club hatte die Händler verpflichtet, die Miet-Zylinder nur durch das Unternehmen selbst wieder befüllen zu lassen. Wenn Kunden, Händler oder Konkurrenten das nicht machten, reklamierte das Unternehmen dies als Verletzung seines Eigentums.

Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf als Kontrollinstanz des Kartellamts hatte darin einen Missbrauch von Marktmacht gesehen. Mitbewerber würden gezielt vom Markt verdrängt, hieß es damals. Das System führe dazu, dass der Markt auf Dauer von den Zylindern des Marktführers verstopft werde, bestätigte auch der BGH. Einerseits dürften Mitbewerber die Soda-Club-Zylinder nicht füllen. Andererseits tauschten Soda-Club-Vertriebshändler aber die Aluminiumgefäße der Konkurrenz gegen eigene aus.

Quelle: ntv.de

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