Kein BaFin-Handlungsbedarf Oettinger aus dem Schneider
12.02.2009, 19:49 UhrDie vorzeitige Ankündigung des massiven Stellenabbaus beim Softwarekonzern SAP hat für Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und den Walldorfer Softwarekonzern wohl keine Konsequenzen. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagte den "Stuttgarter Nachrichten", die Nachricht sei nach Einschätzung ihrer Behörde nicht kursrelevant gewesen und daher nicht als Insiderinformation anzusehen.
Zwar sei der Kurs der SAP-Aktie nach der offiziellen Mitteilung des Stellenabbaus gestiegen, sagte die Sprecherin weiter. Dies habe aber nach Einschätzung der BaFin-Analysten hauptsächlich andere Gründe gehabt. "Deshalb war es aus unserer Sicht keine Ordnungswidrigkeit, und deshalb werden wir auch kein Bußgeld verhängen", sagte die Sprecherin dem Blatt.
Auch eine Straftat liegt dem Bericht zufolge nicht vor. Zwar habe die Mannheimer Staatsanwaltschaft nach der Anzeige eines Polizisten den Vorgang umfassend geprüft. "Ein strafbares Verhalten des Herrn Ministerpräsidenten Oettinger war aber nicht festzustellen, so dass es nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gekommen ist", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Zeitung. Gleiches gelte für das Verhalten der SAP-Führung.
Der CDU-Politiker hatte am 27. Januar, dem Vorabend der geplanten öffentlichen Bekanntgabe, bei einem IHK-Neujahrsempfang in Villingen-Schwenningen den Abbau von 3000 Stellen bei SAP verkündet. Dies bewog die BaFin zu einer Prüfung des Falls. Bei einem Verstoß gegen die Regeln für Insiderinformationen kann laut Wertpapierhandelsgesetz das betreffende Unternehmen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu einer Mio. Euro bestraft werden, ein Außenstehender mit bis zu 200.000 Euro, berichtete das Blatt weiter.
Quelle: ntv.de