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EuGH-Urteil zu Glücksspielen Staatliches Monopol geknackt

Das staatliche Monopol bei Glücksspielen steht auf der Kippe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag in Luxemburg, dass auch private Wettvermittler bei der Vergabe von Konzessionen berücksichtigt werden müssen. Die Richter des höchsten EU-Gerichtes erklärten ein italienisches Gesetz für illegal, das Kapitalgesellschaften vom Geschäft mit der Wettleidenschaft ausschließt und Wettanbieter ohne Lizenz bestraft. Das Urteil könnte Auswirkungen auf Deutschland haben: Hier soll ein neuer Staatsvertrag das staatliche Glücksspielmonopol bis 2011 verlängern und Internet-Angebote von privaten Anbietern weitgehend verbieten.

Der deutsche Wettvermittler Fluxx begrüßte das Urteil. Nun sei auch der deutsche Staatsvertrag, der das staatliche Wettmonopol zementiere, faktisch Makulatur, sagte Fluxx-Chef Rainer Jacken. Die Aktien von Fluxx und dem Internet-Wettanbieter bwin legten kräftig zu. Auch der Lottoverband erklärte, der Staatsvertrag, auf den sich 15 von 16 Bundesländern im Dezember geeinigt hatten, sei hinfällig.

Nach italienischem Recht ist für Glücksspiele und die Einnahme von Wetteinsätzen eine Lizenz nötig. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Italien will mit dem Gesetz eine Ausbeutung von Glücksspieltätigkeiten zu kriminellen Zwecken verhindern. Dass ein Konzessionssystem für eine entsprechende Kontrolle hilfreich sein kann, hat der EuGH zwar anerkannt. Dass aber Kapitalgesellschaften, also private Anbieter, bei der Vergabe von Konzessionen ausgeschlossen werden, gehe über das Erforderliche hinaus, argumentierten die Richter. Es gebe auch andere Mittel, die die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in der EU weniger beschränkten, befanden die Richter.

Hintergrund des EuGH-Urteils ist der so genannte Placanica-Fall. Drei italienische Betreiber von Wettbüros hatten für das in Großbritannien ansässige Unternehmen Stanley International Betting Wetten vermittelt. Die italienische Staatsanwaltschaft 2004 beschuldigte die drei Männer, sie sammelten und organisierten Wetten ohne die nötige polizeiliche Genehmigung. Die mit dem Fall befassten italienischen Gerichte riefen daraufhin den EuGH an, um zu klären, ob das italienische Gesetz mit EU-Recht vereinbar sei.

Quelle: ntv.de

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