Timberlake muss gehen Universal darf BMG kaufen
22.05.2007, 16:14 UhrUniversal Music gibt für den milliardenschweren Kauf des Bertelsmann-Musikverlags BMG Music Publishing die Rechte an den Werken mehrerer Erfolgskünstler wie Justin Timberlake ab. Damit seien ursprüngliche Wettbewerbsbedenken ausgeräumt, entschied die EU-Kommission nach einer sechsmonatigen Untersuchung. Die zum französischen Mischkonzern Vivendi gehörende Universal hat sich den Zukauf nach früheren Angaben 1,63 Mrd. Euro kosten.
Universal, bereits Marktführer auf dem verwandten Tonträgermarkt, werde im Musikverlagsgeschäft trotz des Zukaufs nicht zu mächtig, schrieb Brüssel. Voraussetzung sei der Verkauf der Verlagsaktivitäten für die Künstler der Plattenlabel Zomba UK, 19 Music, 19 Songs, des BBC-Musikverlags, Rondor UK sowie Zomba US. In diesen Repertoires werden unter anderen The Kaiser Chiefs, Timberlake and R. Kelly geführt. Obwohl die EU-Bedenken lediglich die Online-Rechte betrafen, umfassen die Konzessionen alle Urheberrechte.
"Wir freuen uns über die positive Entscheidung", sagte Bertelsmann-Finanzvorstand Thomas Rabe. Der Gütersloher Medienkonzern hatte den Musikverlag seit Ende vergangenen Jahres nur noch treuhänderisch geführt - der Kaufpreis war bereits geflossen. Bertelsmann hatte den ertragreichen Musikverlag verkaufen müssen, um einen Aktienrückkauf vom belgischen Finanzinvestor Groupe Bruxelles Lambert (GBL) für 4,5 Mrd. Euro zum Teil zu finanzieren.
Die Kommission schrieb zu den Online-Rechten, Musikverlage nähmen neuerdings ihre Rechte an angloamerikanischen Repertoires aus dem herkömmlichen System der Verwertungsgesellschaften heraus und gäben sie an ausgewählte Gesellschaften. Damit bekommen Musikverlage mehr Spielraum bei den Preisen, lautet die Schlussfolgerung der Wettbewerbshüter. Es drohte eine Kontrolle Universals bei den Hits für Online-Musikdienste. "Digitale Musik kann das Erscheinungsbild der Musikindustrie in Europa erheblich verändern", resümierte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Den Kunden der Unternehmen entstünden mit ihrer Entscheidung keine Nachteile.
Quelle: ntv.de