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BGH gibt Netzagentur Recht Vattenfall muss zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Kürzungsbescheid der Bundesnetzagentur für Netzentgelte des Energiekonzerns Vattenfall weitgehend bestätigt. Die Regulierungsbehörde hatte Vattenfall vor zwei Jahren zu einer Senkung seiner beantragten Entgelte um 18 Prozent verpflichtet. Der Konzern darf diese Entgelte von Energieversorgern für die Nutzung seiner Stromnetze verlangen.

Die Senkung sollte indirekt zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen. Diesen Bescheid hat der BGH im Wesentlichen bestätigt. In einigen Punkten muss die Netzagentur seine Berechnung nun aber korrigieren. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen.

Die Expertin zweifelt

"Wir hoffen natürlich alle, dass die Strompreise sinken. Das wäre ja auch wünschenswert", sagte Claudia Kemfert, Energieexpertin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei n-tv. "Dafür ist das Urteil, denke ich, schon wichtig". Die Bundesnetzagentur werde dadurch gestärkt.

"Hier geht es ja darum, dass die Netzentgelte - also das, was die Konzerne durchleiten, was sie dafür bezahlen müssen - gesenkt werden", erklärte die DIW-Expertin. "Das würde natürlich potenziell auch neuere Anbieter in den Markt locken und damit hätte man potenziell auch niedrigere Strompreise."

Gegenüber n-tv gab Kemfert allerdings zu bedenken, sie glaube nicht, dass die Preise tatsächlich sinken werden. "Das liegt daran, dass die Konzerne mit Sicherheit die höheren Kosten bei den Verbrauchern zurückholen werden. Damit würden eher die Strompreise steigen als fallen."

Nach der Entscheidung vor dem BGH in Karlsruhe muss Vattenfall insgesamt 50 Mio. Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Die Richter gehen davon aus, dass Vattenfall von den Wettbewerbern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt hat. Der schwedische Energiekonzern ist damit mit seiner Klage gegen den Regulierer weitgehend gescheitert.

"In Deutschland wird knapp achtzig Prozent des Stroms mit abgeschriebenen Kohle- und Atomkraftwerken gewonnen und da haben sich die Kosten nicht in dem Umfang erhöht wie jetzt die Preise sich erhöht haben", schildert die Energieexpertin die Situation am deutschen Strommarkt. "Sicherlich ist auch ein Teil auf die Stromsteuererhöhung zurückzuführen, aber nicht vollständig. Insofern liegt es natürlich schon daran, dass wir zu wenig Wettbewerb haben."

Deutschland sei auf einen Ausbau der Netze angewiesen. "Damit würden auch mehr Wettbewerber nach Deutschland kommen und damit könnten dann auch die Preise sinken."

Die Vorgeschichte des Streits

Ausgangspunkt der Klage der Vattenfall Europe Transmission GmbH war die Kürzung der im Juni 2006 von Vattenfall beantragten Netzentgelte um 18 Prozent. Der Energieriese hatte sich außerdem gegen die Anordnung der Netzagentur gewehrt, seine Mehrerlöse aus dem Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. Juni 2006 bei den künftigen Gebühren kostenmindernd zu berücksichtigen. Diese Mehrentgelte müssen dem BGH zufolge erst in der nächsten Kalkulationsperiode für die Entgelte kostenmindernd berücksichtigt werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Beschwerde von Vattenfall gegen die Durchleitungsgebühren abgewiesen, ihr bei den Mehrerlösen aber Recht gegeben. Daraufhin waren beide Streitparteien vor den BGH gezogen.

Quelle: ntv.de

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