Vergewaltigungsprozess in Indien Schnellgericht verhandelt
17.01.2013, 13:10 Uhr
Die fünf Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft.
(Foto: dpa)
Nach der grausamen Vergewaltigung einer 23-Jährigen richtet Indien Schnellgerichte für diese Straftaten ein. Das erste Urteil ist in einem anderen Fall bereits gefällt und auch die auslösende Gräueltat soll nun im Schnellverfahren geahndet werden.
Die mutmaßlichen Peiniger der vergewaltigten und getöteten Inderin müssen sich ab Montag vor einem der neuen Schnellgerichte in Neu Delhi verantworten. Das habe die zuständige Richterin Namrita Aggarwal in einer Anhörung entschieden, sagten Anwälte der fünf Beschuldigten.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, die 23 Jahre alte Studentin in einem Bus entführt, vergewaltigt und tödlich verletzt zu haben. Den fünf volljährigen Beschuldigten droht die Todesstrafe wegen Mordes. Der sechste mutmaßliche Täter gibt an, minderjährig zu sein. Ob das stimmt, ist noch immer nicht klar. Dann käme er vor ein Jugendgericht.
Die Verteidiger V. K. Anand und A. P. Singh erklärten, sie würden ab Montag mit den Richtern zunächst über die Anklagepunkte diskutieren. Wenn sie sich darauf geeinigt hätten, können sich die fünf Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklären. Erst dann beginne der eigentliche Prozess. Zwar soll das Gericht täglich tagen, doch wann es soweit ist, war zunächst nicht klar.
Die neuen Schnellgerichte, die sich ausschließlich mit sexuellen Verbrechen beschäftigen, waren als Reaktion auf die Gruppenvergewaltigung eingerichtet worden. Diese hatte national und international Anteilnahme und Proteste ausgelöst und eine Debatte über die Rolle der Frau in Indien losgetreten.
Den Prozessbeginn hatten die drei Anwälte der Beschuldigten mit mehreren Anträgen hinausgezögert. Sie beklagten ungenügende Dokumente, fehlende Übersetzungen und verlangten alle ärztlichen Unterlagen der behandelnden Ärzte in Neu Delhi und Singapur. Dorthin war die 23-Jährige nach der Tat ausgeflogen worden. Doch konnten auch die Spezialisten in Singapur ihr Leben nicht retten, da die Vergewaltiger ihre inneren Organe zu schwer verletzt hatten.
Quelle: ntv.de, dpa