Politik

Geringere Haftungsrisiken Neues WLAN-Gesetz soll offene Netze fördern

(Foto: picture alliance / dpa)

Geht es nach der Bundesregierung, müssen sich die Betreiber offener Funknetze bald weniger Sorgen um das Onlineverhalten ihrer Nutzer machen: Eine Erweiterung der Abschaffung der Störerhaftung befreit von sämtlichen Gerichtskosten.

Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter senken. Besitzer von Cafés oder Hotels sollten von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN beispielsweise illegale Filme herunterladen, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der geplanten Neuregelung zufolge sollten die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, wenn ihr Funknetz bereits einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sei.

Diese weitere Anpassung des Telemediengesetzes sei aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen - "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", wie es dem Bericht zufolge in dem Entwurf heißt.

Quelle: ntv.de, AFP

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