Trotzt Einspruch des Europäischen Gerichtshofes Britisches Gericht beharrt auf lebenslanger Haftstrafe
18.02.2014, 13:30 UhrUngeachtet der Einwände des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat ein Gericht in Großbritannien erneut eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Dabei wurde das Strafmaß bei einem verurteilten Mörder von 40 Jahren auf Haft bis ans Lebensende erhöht. Auch in einem zweiten Fall lehnte der Richter den Einspruch eines ebenfalls wegen Mordes verurteilten Mannes ab. Damit wurde eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen: Lebenslang kann in Großbritannien weiter bedeuten, dass Straftäter auch tatsächlich im Gefängnis sterben und nicht früher freigelassen werden.
Der EGMR in Straßburg hatte im Juli 2013 entschieden, dass die britische Regelung gegen die Menschenrechte verstoße. Lebenslange Haft sei nur erlaubt, wenn es eine Möglichkeit zur späteren Freilassung oder einer Haft-Überprüfung gebe, hieß es. Im Königreich kann der Innenminister in Einzelfällen, etwa bei einer schweren Krankheit, lebenslang verurteilte Häftlinge begnadigen.
Justizminister Chris Grayling begrüßte die Entscheidung: "Ich glaube, die Menschen in Großbritannien sind froh, dass unsere Gerichte dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht zustimmen und die Gesetze aufrechterhalten, die das britische Parlament verabschiedet hat." Wegen des ausstehenden Urteils war unter anderem die Strafmaßverkündung gegen zwei Männer, die 2013 einen Soldaten in London brutal getötet hatten, verschoben worden.
Quelle: ntv.de, dpa