Teure Abmahnungen Regierung einigt sich auf Gesetz gegen «Internet-Abzocke»
12.03.2013, 16:45 UhrNach langwierigen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf ein Gesetz geeinigt, das Verbraucher vor teuren Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet schützen soll.
Der entsprechende Gesetzentwurf solle am Mittwoch vom Kabinett auf dem Weg gebracht werden, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag in Berlin. Mit dem Gesetz soll die Höhe der ersten Abmahnung von Anwaltskanzleien gedeckelt werde, dabei sei ein Höchstbetrag von 155,30 Euro geplant.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht wie illegalen Musik-Downloads ein Geschäft aufbauen. «Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden», sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag dem «Bayerischen Rundfunk». Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht dürften sich künftig nicht mehr lohnen.
Das Gesetz sieht nach Angaben des Bundesjustizministerium auch vor, dass Verbraucher künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher Gewinnspielverträge am Telefon eingehen, ohne die finanziellen Folgen überblicken zu können.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte das Gesetz bereits 2011 angekündigt. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf für das sogenannte «Anti-Abzock-Gesetz» vorzulegen. Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt. Laut vzbv zahlten Betroffene im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.
Quelle: ntv.de, AFP