Wirtschaft

Niederlage für DWD Gericht: "WarnWetter-App" ist unzulässig

Viele User sind mit der App sehr zufrieden - das verraten zumindest die Bewertungen im App-Store.

Viele User sind mit der App sehr zufrieden - das verraten zumindest die Bewertungen im App-Store.

Die "WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes ist sehr beliebt - und unzulässig. Das hat ein Gericht entschieden und gibt damit dem privaten Wettbewerber "Wetter Online" Recht.

Die kostenfreie "WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist laut einem Urteil des Landgerichts Bonn wettbewerbsrechtlich unzulässig. Mit der Gerichtsentscheidung setzte sich der DWD-Konkurrent "Wetter Online" mit einer Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland durch, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der DWD ist der nationale Wetterdienst der Bundesrepublik. Seit Juni 2015 bietet er in verschiedenen App-Stores eine "DWD WarnWetter-App" kostenlos und werbefrei an. Dabei greift der DWD inhaltlich teilweise auf eigene Daten zurück, teilweise werden zum Beispiel Satellitenbilder und Blitzdaten extern hinzugekauft.

"Wetter Online" bietet auf seiner Internetseite und mit der "WetterOnline App" meteorologische Dienstleistungen an. Die App des Privatunternehmens kann entweder kostenlos und werbefinanziert oder als sogenannte Pro-Version gegen Entgelt genutzt werden.

Gericht: DWD-App geschäftliche Handlung

Nach der Entscheidung der Bonner Handelskammer steht "Wetter Online" ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik zu. Beim Anbieten der DWD-App handele es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil die Bundesrepublik hier als öffentliche Hand Bürgern Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet, befand das Gericht.

Mit dem App-Angebot fördere der DWD sein eigenes Unternehmen und steigere seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister - und damit seine Marktmacht. Nach Überzeugung der Bonner Richter verstößt das Angebot der DWD-App gegen das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG). Danach habe der DWD für seine Dienstleistungen in der Regel eine Vergütung zu verlangen.

Einzelne im Gesetz geregelte Ausnahmen seien im vorliegenden Fall nicht einschlägig. Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass in der App nicht nur über amtliche DWD-Warnungen, sondern umfassend über das Wetter informiert werde. Auch nach einer Novelle des DWDG in diesem Jahr sei das Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig.

Quelle: ntv.de, bdk/AFP

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