Der Tag

Der Tag Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in normales Gefängnis

Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis in Österreich verlegt werden. Das Oberlandesgericht in Wien habe entschieden, dass die Unterbringung des 87-Jährigen in einer Anstalt für psychisch gestörte, aber zurechnungsfähige Verbrecher weiter notwendig sei, teilten Justizbehörden mit. Der früher als Josef Fritzl bekannte Täter war unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung und Sklavenhaltung verurteilt worden.

Der Mann, der seinen Namen inzwischen geändert hat, hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbst gebauten Keller unter seinem Haus in Amstetten in Niederösterreich gefangen. Er zeugte mit ihr sieben Kinder. Ein Sohn starb kurz nach der Geburt an einer Erkrankung. Seiner Frau und den Nachbarn erklärte Fritzl, dass sich die Tochter einer Sekte angeschlossen habe. Sein Doppelleben flog 2008 auf. Es liege weiterhin eine schwere, nicht behandelbare Erkrankung vor, argumentierte nun das Berufungsgericht. Es gab damit der Staatsanwaltschaft Recht, die gegen das Ende des Maßregelvollzuges Berufung eingelegt hatte. Wäre Fritzl in ein normales Gefängnis überstellt worden, hätte er nächstes Jahr ganz freikommen können.

Quelle: ntv.de

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen