Der Tag

Der Tag Urteil zu Zuschüssen für NPD bietet Hinweise für Umgang mit AfD

Ein anstehendes Urteil zur NPD wird plötzlich unerwartet brisant: Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die rechtsextreme Partei weiter von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren kann. Das politische Berlin dürfte dann gespannt nach Karlsruhe schauen. Denn inzwischen ist auch ein solches Verfahren gegen die AfD in der Diskussion. (Az. 2 BvB 1/19)

Der NPD Zuschüsse und Vergünstigungen zu streichen, beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung schon 2019. Die Möglichkeit dazu wurde 2017 eingeführt, nachdem ein NPD-Verbot in Karlsruhe zum zweiten Mal gescheitert war. Inzwischen wurde die Partei politisch weitgehend bedeutungslos und hat laut Verfassungsschutz nur noch etwa 3000 Mitglieder - Stand 2022. Darum bekommt die Partei aktuell auch keine öffentlichen Gelder. Direkte Zuschüsse stehen Parteien nur zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - das schaffte Die Heimat (vorher NPD) zuletzt nicht mehr. Zuletzt hatte sie im Jahr 2020 etwa 350.000 Euro vom Staat erhalten.

Allerdings stehen ihr bislang weiter Steuervergünstigungen etwa bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften zu. Sollte das Bundesverfassungsgericht gegen die Partei entscheiden, könnten Spenden für sie nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Das wäre durchaus ein harter Schlag: Schon jetzt fehle ihr auch wegen der ausbleibenden staatlichen Mittel die Substanz für größere Wahlkämpfe, sagte Politikwissenschaftler Steffen Kailitz aus Dresden bei der Verhandlung im Juli. Die Bedeutungslosigkeit war auch der Grund dafür, dass die NPD 2017 nicht verboten wurde.

Quelle: ntv.de

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