Keine Pflicht zu schweigen?Anwalt des Hotel-Mitarbeiters widerspricht Gil Ofarim

Muss Gil Ofarim tatsächlich zu seinem Davidstern-Skandal schweigen? Nein, sagt nun ausgerechnet der Anwalt des Hotel-Mitarbeiters, den der Sänger einst beschuldigt hatte. Es gebe lediglich eine Unterlassungserklärung - ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Gil Ofarim schweigt sich im Dschungelcamp (täglich um 20.15 Uhr bei RTL und auf RTL+) weiter über seinen Davidstern-Skandal aus. Über die Geschehnisse im Busch hinaus wird das Thema nun offenbar auch zum juristischen Ränkespiel. Ofarims Anwalt Alexander Stevens erklärte gegenüber RTL: "Ich kann Ihnen bestätigen, dass mein Mandant einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt." Daniel Baumgärtner, der Rechtsbeistand des Hotel-Mitarbeiters, dem der Musiker Antisemitismus vorwarf, will davon hingegen nichts wissen.
So veröffentlichte Baumgärtners Kanzlei nun eine Erklärung "zum Ausgang des Verfahrens G. Ofarim 2023". In diesem Verfahren hatte der Sänger letztlich gestanden, gelogen zu haben, als er den Angestellten des Hotels beschuldigte.
"Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten, bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrunde gelegenen Vorwürfe", heißt es in der entsprechenden Stellungnahme.
Darf oder will Ofarim nichts sagen?
Weiter ist in Baumgärtners Erklärung zu lesen: "Wie bereits im Prozess mitgeteilt wurde, hat unser Mandant die durch Herrn Ofarim in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig geäußerte Entschuldigung akzeptiert. Neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der vereinbarten Unterlassungserklärung wurden damit sämtliche Zweifel an dem Sachverhalt beseitigt." Dann folgt ein entscheidender Satz: "Eine darüber hinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt."
Zwischen "Unterlassungserklärung" und "Verschwiegenheitsverpflichtung" liegt dann doch ein kleiner, aber feiner Unterschied. Ersteres würde bedeuten, dass Ofarim seine Vorwürfe gegen den Hotel-Mitarbeiter zwar nicht wiederholen dürfte, sich aber durchaus grundsätzlich zu dem Sachverhalt äußern konnte - etwa, indem er Reue zeigt und sich entschuldigt. Nur im Falle der "Verschwiegenheitsverpflichtung", von der Baumgärtner nichts wissen will, wäre er wirklich komplett zum Schweigen verdonnert.
Baumgärtner führt weiter aus, dass durch die Vereinbarung einer Unterlassungserklärung Klarheit auch nach Abschluss und Einstellung des Strafverfahrens geschaffen worden sei. An Spekulationen zu etwaigen durch Ofarim "in einem Unterhaltungsformat getätigten Aussagen" werde man sich nicht beteiligen.
Ofarim-Anwalt attackiert Kritiker
In einem bereits zuvor von Ofarims Anwalt Stevens auf Instagram verbreiteten Statement klang alles ein wenig anders. "Die aktuelle Dynamik ist an Bigotterie kaum zu überbieten", richtete der Jurist deutliche Worte an die Kritiker seines Mandanten.
Menschen, die sich über "vermeintliche Unwahrheiten" empörten, würden "im selben Atemzug ungeprüfte Behauptungen und strafbare Beleidigungen" verbreiten, so Stevens. "Man kann nicht die Einhaltung von Werten fordern, während man sie selbst mit Füßen tritt." Wer Ofarim Verleumdung vorwerfe und ihn dabei selbst verleumde, führe keinen Diskurs - "er betreibt Selbstjustiz", erklärte Stevens.
Der Anwalt ging dabei ebenfalls auf die Frage ein, warum Ofarim im Camp nicht über den Vorfall spreche, der ihn vor Gericht gebracht hat. "Es ist richtig, dass die Verfahrensbeteiligten sich seinerzeit auf eine Verpflichtung zum Schweigen verständigt haben", erklärte Stevens im Gegensatz zu seinem Kollegen Baumgärtner.
Ofarim hatte im Oktober 2021 ein Video in den sozialen Medien geteilt, in dem er den Mitarbeiter eines Leipziger Hotels beschuldigte, sich ihm gegenüber antisemitisch verhalten zu haben. Der Hotel-Angestellte bestritt die Vorwürfe vehement und zeigte Ofarim wegen Verleumdung an. Im November 2023 begann der Prozess vor dem Landgericht Leipzig - und endete mit Ofarims überraschendem Lügen-Geständnis. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Der Musiker ist damit nicht vorbestraft.