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Unterlassung durchgeboxt Boris Becker gewinnt Prozess gegen Oliver Pocher

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Boris Becker (l.) hat sich gegen Oliver Pocher durchgesetzt.

Boris Becker (l.) hat sich gegen Oliver Pocher durchgesetzt.

(Foto: picture alliance/dpa/PA Wire)

2020 verunglimpft Comedian Oliver Pocher in einem TV-Beitrag Ex-Tennisstar Boris Becker. Der zieht daraufhin mit einer Unterlassungsklage vor Gericht und verliert. In zweiter Instanz kann sich der 56-Jährige jetzt durchsetzen. Pocher darf die entsprechenden Szenen nicht mehr verbreiten.

Wurden die Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzt? Darum ging es in einem komplizierten Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar und dem TV-Comedian Oliver Pocher. Jetzt hat sich Becker in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg.

Außerdem müsse der 45-Jährige die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien. Strittig waren Szenen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde in der Sendung seinerzeit ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

Das Gericht folgte mit seinen Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher in erster Instanz zurückgewiesen.

Auch Prominente müssen nicht "alles hinnehmen"

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Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss."

Bei der mündlichen Verhandlung ließen sich die beiden Prominenten von ihren Rechtsbeiständen vertreten. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer sagte damals, ihr Mandant sei Moderator, aber kein Sender-Inhaber - deshalb könne von Pocher keine Unterlassung verlangt werden. Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad argumentierte, das Gericht habe anerkannt, dass sich Prominente nicht alles gefallen lassen müssten.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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