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Rechtsstreit mit Oliver Pocher Boris Becker gibt sich nicht geschlagen

Das waren noch Zeiten, als sie sich nur in Fernsehshows duellierten: Oliver Pocher (l.) und Boris Becker.

Das waren noch Zeiten, als sie sich nur in Fernsehshows duellierten: Oliver Pocher (l.) und Boris Becker.

(Foto: picture alliance / dpa)

Einst haben sie sich nur immer wieder öffentlich gekabbelt. Doch inzwischen liefern sich Boris Becker und Oliver Pocher auch eine handfeste Auseinandersetzung vor Gericht. Dabei muss der ehemalige Wimbledon-Sieger jüngst eine Niederlage einstecken. Doch das will er nicht auf sich sitzen lassen.

Boris Becker will nicht klein beigeben und hat das Gerichtsurteil im Rechtsstreit mit Oliver Pocher angefochten. Die Berufung von Beckers Rechtsbeistand sei am Mittwoch vergangener Woche eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Der ehemalige Tennisstar war Mitte November mit einer Zivilklage gegen den Comedian am Offenburger Landgericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, argumentierte das Gericht damals. Der 55-Jährige verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Weder Pocher noch Becker, der wegen Verschleierung von Teilen seines Vermögens während seiner Privatinsolvenz in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offenburg erscheinen. Britischen Medienberichten zufolge steht Beckers Freilassung und umgehende Abschiebung kurz bevor. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher aber nicht. Becker ist seit rund siebeneinhalb Monaten in britischer Haft.

"Make Boris rich again"

In der strittigen Fernsehsendung wurde laut Offenburger Gerichtsangaben unter dem Slogan "Make Boris rich again" ein Spendenaufruf gestartet. Zu sehen ist demnach, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der ihm in der Sendung verliehen wurde. "Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht", berichtete eine Sprecherin damals.

Pocher habe sich zwar nicht auf eine Einwilligung Beckers zu dem TV-Beitrag stützen können, da die Einzelheiten der geplanten Verbreitung vorher nicht mitgeteilt worden seien, entschied das Gericht. Allerdings sei die Veröffentlichung des Beitrags möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handele. Aus Sicht des Offenburger Gerichts überwiegen in diesem Fall die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.

Auch Pochers Anwältin bleibt hart

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Das Urteil von Mitte November beruhe auf einer Abwägung verschiedener Interessen, erklärte Beckers Anwalt Samy Hammad. Die Meinungsfreiheit sei zwar ein "hohes Rechtsgut" - doch die "Persönlichkeitsrechte von Herrn Becker" würden überwiegen. Hammad äußerte sich ebenfalls nicht zu der möglicherweise bevorstehenden Abschiebung Beckers.

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer wiederum teilte auf Anfrage mit: "Das Landgericht Offenburg hat den Sachverhalt bindend festgestellt, die Klage vollumfänglich abgewiesen und damit im Ergebnis richtig entschieden." Nun müsse die Gegenseite ihre Berufung gegen das Urteil erst einmal genau begründen. "Dabei ist ihr der Vortrag von neuen Tatsachen grundsätzlich verwehrt. Eines ist aber schon jetzt klar: Wir werden - sobald uns die Berufungsschrift vorliegt - beantragen, diese umgehend zurückzuweisen", erklärte Cronemeyer.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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