LKA wusste seit 2024 BescheidBushidos private Polizei-Kontakte schon länger bekannt

Beim Prozess gegen Arafat Abou Chaker stehen Bushido Personenschützer vom LKA zur Seite. Zwei der Beamten sollen verbotenerweise auch privat für den Rapper gearbeitet haben. Nun kommt heraus, dass die Behörden darüber schon länger informiert waren.
Die problematischen privaten Kontakte zwischen zwei Personenschützern der Berliner Polizei und dem Rapper Bushido sind dem Landeskriminalamt (LKA) schon früher als bisher bekannt geworden. Die Leitung des LKA habe erstmals im Herbst 2024 durch die entsprechende Abteilungsleitung erfahren, dass zwei Polizeidienstkräfte des Personenschutzes "persönlichen Kontakt zu einer ehemaligen Schutzperson haben könnten", antworteten Polizei und Senat auf eine Anfrage der AfD.
In sofortigen Personalgesprächen sei verdeutlicht worden, "dass derartige private Kontakte nicht mit den dienstlichen Belangen vereinbar seien". Die Personenschützer seien angewiesen worden, dieses Verhalten einzustellen. "Hinweise, dass in der Folge gegen die Weisung verstoßen wurde, sind nicht bekannt geworden." Die nächste Information zu dem Thema sei erst durch eine Presseanfrage im Oktober 2025 erfolgt.
Nach Presseberichten im Oktober und Vorwürfen gegen mindestens zwei Personenschützer des LKA, die privat für Bushido gearbeitet haben sollen, hatte die Polizei Strafermittlungen eingeleitet und das Kommissariat aufgelöst. Der Rapper hatte in vergangenen Jahren sogenannten Personenschutz durch das Berliner LKA, weil er und seine Familie während des Prozesses gegen Arafat Abu-Chaker von Mitgliedern des Abu-Chaker-Clans bedroht wurden.
Strengere Kontrollen für Nebentätigkeiten von Polizisten
Vor einer Woche hatte die Polizei für die Zukunft strengere Kontrollen angekündigt. Alle Prozesse für die Genehmigungen von Nebentätigkeiten von Polizisten würden in der ganzen Behörde geprüft. Polizei-Vizechef Marco Langner betonte, dass für die Personenschützer im LKA eine Nebentätigkeit als Leibwächter oder in einer ähnlichen Funktion grundsätzlich nicht erlaubt sei.
Zudem hatte die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass auch gegen Bushido ermittelt werde. Es gehe um den Verdacht der Vorteilsgewährung. Bushido äußerte sich auf mehrfache Anfragen der Deutschen Presse-Agentur nicht. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.