"Nazis keulen" ohne Konsequenz Gegen Jan Böhmermann wird nicht ermittelt
23.04.2024, 14:59 Uhr Artikel anhören
Die Vorwürfe gegen ihn gehen ins Leere: Jan Böhmermann.
(Foto: picture alliance/dpa)
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Moderator Jan Böhmermann juristisch vorgegangen wird. Diesmal gehen Anzeigen gegen ihn ein, weil er in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" satirisch dazu rät, "ein paar Nazis" zu "keulen". Doch die Staatsanwaltschaft erkennt keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand.
Die Staatsanwaltschaft Mainz wird keine Ermittlungen gegen Moderator Jan Böhmermann einleiten. Damit hat eine Ausgabe seiner Show "ZDF Magazin Royale" aus dem Februar 2024 kein rechtliches Nachspiel. Das berichtet der österreichische "Standard" auf seiner Website.
"Nach dem in den Anzeigen vorgetragenen Sachverhalt war kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben", wird die Staatsanwaltschaft von der Zeitung zitiert. Zuvor waren mehrere Anzeigen gegen eine Folge eingegangen, in der sich Böhmermann in gewohnt scharfer Manier satirisch vor allem mit der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich auseinandergesetzt hatte.
Unter anderem nahm der 43-Jährige dabei FPÖ-Chef Herbert Kickl ins Visier. Zugleich erinnerte er an diverse Skandale der Partei in den vergangenen Jahren. In erster Linie wurde folgender Satz von Böhmermann kritisiert und juristisch angegriffen: "Liebe 3sat-ZuschauerInnen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen." Darin sah unter anderem Kickl selbst einen Aufruf "zur Tötung von Politikern der FPÖ und AfD". Unter einer Keulung versteht man in der Veterinärmedizin eigentlich die Tötung von Nutztieren, um Tierseuchen einzudämmen.
"Satirisch-ironisches Element"
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Mainz, Andrea Keller, erklärte hingegen nun, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege: "Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äußerungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als 'Mordaufruf' zu kurz." Von besonderer Bedeutung sei, dass Böhmermanns Formulierung "ein paar Nazis keulen" an die zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz "Diese Nazikeule bringt uns nicht weiter" anknüpfe und sich als Wortspiel mit dieser ausweise.
Somit werde der Begriff "Nazikeule" mit seinem Bedeutungszusammenhang mehrfach in der Sendung "in humoristischer Weise aufgegriffen", urteilte die Staatsanwaltschaft. Es handele sich daher um ein "satirisch-ironisches Element", um in drastischen Worten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in der Diskussion über die Ziele und das Handeln rechtspopulistischer Parteien zu erregen. Böhmermanns Aussage sei bei einem Durchschnittsbeobachter nicht geeignet, den Eindruck zu erwecken, "der Angezeigte wolle ernstlich zu einem Angriff auf Leib und Leben (…) auffordern". Daher sei dies nicht als eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu werten.
Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, da dieser ein besonderes Maß an Gehässigkeit und Rohheit oder eine besonders gehässige Ausdrucksweise voraussetze, hieß es weiter. "Diese erhebliche Grenze wird hier indes mit Blick auf den Umstand, dass es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und gerade nicht um eine anlasslose, emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine Personengruppe handelte, nicht überschritten."
Quelle: ntv.de, vpr/spot