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Schadenersatz sei "exzessiv" Heards Anwälte fordern Aufhebung des Urteils

Heard hatte bereits kurz nach der Verkündung des Urteils angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

Heard hatte bereits kurz nach der Verkündung des Urteils angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)

Über zehn Millionen Dollar Schadenersatz soll Amber Heard ihrem Ex-Mann Johnny Depp wegen Verleumdung zahlen. Dagegen will die Schauspielerin nun gerichtlich vorgehen: Ihre Anwälte beantragen die Aufhebung des Urteils.

Nach dem Prozess gegen ihren Ex-Ehemann Johnny Depp geht die US-Schauspielerin Amber Heard gegen das Urteil der Jury vor. Heards Anwälte beantragten, das Urteil gegen die Schauspielerin aufzuheben. Das geht aus einem Dokument hervor, über das US-Medien berichten.

Nach einem sechswöchigen Verleumdungsprozess, in dem sich die Ex-Eheleute häusliche Gewalt vorwarfen, hatte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp gestellt - aber auch Heard in einigen Punkten recht gegeben. Wegen Verleumdung muss sie Depp über zehn Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Depp schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf geschädigt haben sollen.

Im Kern der von Depp eingereichten Zivilklage ging es um einen 2018 von der "Washington Post" veröffentlichten Kommentar, in dem sich Heard als Opfer häuslicher Gewalt beschrieb. Depp wurde darin von ihr nicht namentlich genannt, aber der "Fluch der Karibik"-Star sah sich damit als Opfer von Falschaussagen gebrandmarkt und klagte wegen Verleumdung auf 50 Millionen Dollar Schadenersatz.

Heards Anwälte argumentierten in einem 43-seitigen Bericht unter anderem, dass Depp fälschlich behauptet habe, seine Rolle in den "Fluch der Karibik"-Filmen aufgrund des Kommentars in der "Washington Post" verloren zu haben. Die Summe, die Heard an ihren Ex-Partner zahlen müsse, bezeichneten die Anwälte zudem als "ekzessiv", berichtete die britische Zeitung "The Guardian".

Neben inhaltlichen Argumenten werfen sie dem Gericht nun auch vor, die Identität eines Jurors nicht geprüft zu haben. "Es ist unklar, ob der Geschworene Nr. 15 tatsächlich jemals zum Dienst als Geschworener vorgeladen wurde oder für die Teilnahme am Gremium qualifiziert war." Richterin Penney Azcarate hat zuvor bereits angedeutet, dass sie nicht geneigt ist, weitere Anhörungen in dem Fall anzusetzen.

Quelle: ntv.de, mbu/dpa

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