Wurde ESC-Kandidat gewalttätig? Polizei ermittelt im Fall des Niederländers Joost Klein
11.05.2024, 11:20 Uhr
Joost Klein hat sich noch nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.
(Foto: IMAGO/TT)
Noch vor der eigentlichen Show herrscht große Aufregung rund um den ESC. Das liegt vor allem an Joost Klein. Der Niederländer wird von den Generalproben ausgeschlossen. Es gibt schwere Vorwürfe gegen ihn. Wie die Sache ausgeht, ist noch unklar.
Wegen eines "Vorfalls" am Rande des Eurovision Song Contest (ESC) in Malmö hat die schwedische Polizei Ermittlungen aufgenommen. Einem Mann würden Drohungen gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Veranstaltungsorts Malmö Arena vorgeworfen, sagte eine Polizeisprecherin.
Einen Bericht der schwedischen Zeitung "Aftonbladet", dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um den niederländischen ESC-Teilnehmer Joost Klein handele, wollte die Sprecherin nicht bestätigen. "Ich kann nur so viel sagen: Einen solchen Fall hatten wir noch nie." Gerüchte, dass das mutmaßliche Opfer selbst am ESC teilnimmt, widersprach sie.
Die angebliche Tat soll am Donnerstagabend stattgefunden haben und sei am Freitag angezeigt worden, hieß es weiter. "Wir haben Zeugen befragt und weitere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen", sagte die Polizeisprecherin. Zuvor hatte das niederländische Portal AD berichtet, dass sowohl der Sänger als auch Zeugen des Vorfalls befragt worden seien. Es solle festgestellt werden, ob eine Straftat vorliege.
Seit Freitag ist unklar, ob Joost Klein, der sich im Halbfinale qualifiziert hatte, auch tatsächlich am ESC-Finale am heutigen Samstag teilnehmen darf. Der Niederländer, der zu den diesjährigen Favoriten zählt, war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht. Auch bei der zweiten Generalprobe trat der 26-Jährige nicht auf. Medien berichteten von einem gewalttätigen Übergriff auf eine Mitarbeiterin der TV-Produktion des ESC.
Jury bewertet anhand Halbfinal-Auftritt
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, "nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern", teilte die EBU am Freitagabend mit. Was Klein genau vorgeworfen wird, wurde seinerzeit nicht mitgeteilt. Sein Auftritt wird den Angaben zufolge von der Jury anhand seines Auftritts beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet.
Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind alle 37 Teilnehmerländer - also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind. Die Entscheidungen der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale. Weder in den Halbfinals noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden.
"Die Untersuchung des Vorfalls mit dem niederländischen Künstler beim diesjährigen Eurovision Song Contest ist noch nicht abgeschlossen. Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt", hieß es weiter von der EBU.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa