Panorama

Doppelmord von Krailling Angeklagter schweigt beharrlich

Auf Fragen zu seiner Person antwortet S. zu Prozessauftakt nur durch Nicken.

Auf Fragen zu seiner Person antwortet S. zu Prozessauftakt nur durch Nicken.

(Foto: dpa)

Es ist ein schauderhafter Fall: Thomas S. soll, um an das Erbe seiner Schwägerin zu kommen, im bayerischen Krailling deren kleine Töchter ermordet haben. Die Anklage wirft dem 51-Jährigen vor, dass er anschließend auch die Mutter von Sharon und Chiara umbringen wollte. S. ist auch zu Prozessbeginn keine Aussage zu entlocken.

Im Prozess um den brutalen Doppelmord an zwei Mädchen aus dem bayerischen Krailling hat der Prozess gegen den Onkel der Kinder begonnen. Der Mann verweigerte die Aussage. Zum jetzigen Zeitpunkt werde sein Mandant weder Angaben zu den Tatvorwürfen noch zu seiner Person machen, sagte der Verteidiger von Thomas S. beim Prozessauftakt vor dem Landgericht München II. S. soll die elfjährige Sharon und die achtjährige Chiara aus Habgier ermordet haben.

Der Fall vom 24. März vergangenen Jahres hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter der beiden Mädchen hatte die Tatnacht in einer benachbarten Musikkneipe verbracht, die ihr Lebensgefährte betrieb. Bei ihrer Rückkehr in die Wohnung gegen fünf Uhr morgens entdeckte sie die Leichen ihrer Kinder. Der 51-jährige S. soll seine Nichten mit einem Seil, einer Hantelstange und einem Küchenmesser brutal ermordet haben. Die beiden Mädchen lieferten sich der Anklage zufolge einen verzweifelten Todeskampf mit ihrem Onkel.

Bereits bei allen Vernehmungsversuchen während seiner Untersuchungshaft verweigerte der ehemalige Postbote die Aussage. Nur bei seiner Festnahme und später durch seinen Anwalt bestritt er die Tat. Gegenüber dem Vorsitzenden Richter Ralph Alt bestätigte er zu Prozessbeginn lediglich durch Nicken sein Alter, seinen Namen und seine Adresse.

Mutter wollte sich nicht auf Deal einlassen

Auf die Spur des angeheirateten Onkels war die Polizei durch eine Blutspur am Tatort gekommen, die ihm durch eine freiwillig abgegebene Speichelprobe zugeordnet werden konnte. Der Anklage zufolge befand sich S. in den Wochen vor dem Doppelmord in finanzieller Not. Er hatte für sich, seine Frau und die gemeinsamen vier Kinder ein Haus errichtet, konnte aber nicht mehr die Raten für den Kredit abbezahlen.

Den Ermittlungen zufolge bat Thomas S. trotz eines schon länger andauernden Familienstreits die Mutter von Sharon und Chiara - die Schwester seiner Frau - für 50.000 Euro den Anteil seiner Frau an einer gemeinsam mit dieser geerbten Wohnung abzulösen. Auch als S. den Betrag auf 40.000 Euro reduzierte, habe die Schwägerin aber nicht reagiert. In der Folge habe er deshalb einen Plan für einen Dreifachmord ausgeheckt.

Nach seinem ursprünglichen Mordplan wollte S. laut Anklage zuerst Sharon und Chiara töten. Danach wollte er in der Wohnung auf deren Mutter warten und diese in der von ihm mit Wasser gefüllten Badewanne durch einen Stromschlag durch einen Handmixer töten. S. wollte demnach das Ganze wie einen erweiterten Suizid aussehen lassen. Ziel des Dreifachmordes sei es gewesen, an das Erbe der Mutter der Kinder zu kommen.

Gutachter fand Zugang zu S.

Laut Anklage ließ S. seinen Plan fallen, weil die Mutter nicht wie von ihm erwartet um zwei Uhr nachts nach Hause kam. Er habe Angst bekommen, entdeckt zu werden und sei deshalb vor Vollenden seines Planes geflohen.

Zum Prozessbeginn sagte ein psychiatrischer Gutachter aus. Ihm gegenüber hatte S. im vergangenen Jahr umfangreich zu seinem Lebenslauf ausgesagt. Demnach hat der Angeklagte außer seinen vier Kindern aus zweiter Ehe aus einer gescheiterten ersten Ehe zwei weitere Kinder. Angaben zu möglichen psychischen Auffälligkeiten machte der Gutachter nicht, er soll aber noch ein weiteres Mal gehört werden.

Im Anschluss an den Gutachter schilderte eine Polizistin die Situation am Tatort nach dem Eintreffen der Polizei. In der gesamten Wohnung der Familie befanden sich nach ihren Angaben Blutspuren vom Todeskampf der zwei Mädchen.

Quelle: ntv.de, AFP

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