Organspendeskandal und kein Ende Ärzten drohen härtere Strafen
13.01.2013, 12:31 Uhr
Die Skepsis bei den Deutschen ist groß: Sollen sie sich zur Organspende bereit erklären?
(Foto: dpa)
Dass die Politik handeln wird, ist klar. Die Frage ist nur, wo die Gesetzesänderungen bei der Organspende ansetzen, um korrupten Ärzten das Handwerk zu legen. Gutachter machen sich genau darüber jetzt Gedanken. Derweil kommen immer neue mögliche Fälle ans Licht.
Im Göttinger Organspende-Skandal gibt es möglicherweise mehr Fälle als bislang gedacht. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte, dass es bei 60 Transplantationen Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Die Behörde ermittelt derzeit allerdings nach wie vor offiziell nur in elf Fällen. Bei den übrigen sei noch unklar, ob es sich um Straftaten handelt, sagte die Sprecherin.
Der beschuldigte Göttinger Arzt sitzt seit Freitag in Untersuchungshaft. Er soll Unterlagen so manipuliert haben, dass eigene Patienten auf der Warteliste nach oben rutschten und dadurch schneller ein Spenderorgan bekamen. An den Unikliniken in München und Leipzig sollen ebenfalls Ärzte gegen Richtlinien bei der Vergabe von Organen verstoßen haben. Infolge des Transplantationsskandals brachen die Spenderzahlen ein.
Strafrecht ist "ein stumpfes Schwert"
Angesichts der vielen Skandale bei der Vergabe von Spendeorganen prüft die Bundesregierung nun schärfere Strafen. Dazu gibt das Bundesgesundheitsministerium nun ein Rechtsgutachten in Auftrag. Geklärt werden soll, welche Änderungen in den Straf- und Bußgeldnormen und im Ärzte-Berufsrecht notwendig seien, um Verstöße wirkungsvoll sanktionieren zu können. Auch die Berufsgesetze der Länder sollen dabei auf den Prüfstand kommen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Vorstoß. Das Strafrecht setze bisher ärztlichem Fehlverhalten im Organspendesystem kaum Grenzen, sagte ihr Vorstand Eugen Brysch. "Es war ein stumpfes Schwert ohne Wirkung. Es ist gut, wenn Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr jetzt nach öffentlichen Druck über eine Änderung des Straf- und Berufsrecht nachdenken lässt." Strafrecht ersetze aber kein gutes Transplantationsrecht. "Es gilt, die Aufsicht in eine staatliche Hand zu legen", erklärte Brysch.
Ende August 2012 hatten sich Spitzenvertreter von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Ländern mit Bahr auf schärfere Kontrollen und mehr Sanktionen verständigt. Infolgedessen wurde im Dezember ein Mehr-Augen-Prinzip eingeführt, wie aus einer Bilanz zu den Beschlüssen vom August hervorgeht. Bei der Aufnahme von Patienten auf die Wartelisten müssen auch Vertreter medizinischer Fachrichtungen einbezogen werden, die keine Verbindung zur Transplantationsmedizin haben und die dem ärztlichen Direktor der Klinik unterstellt sind. Erwogen wird zudem eine einheitliche Datenerhebung für den gesamten Ablauf der Transplantationsmedizin. Auch hierzu soll es ein Gutachten geben.
Quelle: ntv.de, dpa