Panorama

Richter verlesen Anklage Dachauer Schütze vor Gericht

Die tödlichen Schüsse im Amtsgericht Dachau werden nun doch in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt. Rudolf U. ist schwer krank und taucht bei Beginn des Prozesses nicht auf. Darauf hin beschließen die Richter: Der Diabetiker wird zwangsweise vorgeführt.

Der Prozess gegen den Dachauer Todesschützen kann nun beginnen.

Der Prozess gegen den Dachauer Todesschützen kann nun beginnen.

(Foto: dapd)

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht ist der schwer kranke Angeklagte nun doch zur Verhandlung vorgeführt worden. Einen Tag nach einer weiteren Operation musste der beidseitig beinamputierte Rudolf U. auf Anordnung des Landgerichts München II erscheinen. Das Gericht setzte das Verfahren gegen 55-Jährigen mit der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft fort.

U. ist wegen Mordes und versuchten dreifachen Mordes angeklagt, weil er im Januar vor dem Amtsgericht Dachau am Ende eines Prozesses gegen ihn um sich geschossen hatte. Dabei tötete er einen Staatsanwalt. Außerdem versuchte er laut Anklage den Richter zu erschießen und nahm billigend in Kauf, mit seinen Schüssen seine eigene Verteidigerin und einen Justizbeamten zu töten. Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft von Rache für seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Vorenthaltens von Sozialbeiträgen aus.

Unterschenkel sind amputiert worden

Vor gut zwei Wochen war der Prozessauftakt zunächst geplatzt, weil der schwer kranke U. nicht verhandlungsfähig war und jede Behandlung verweigerte, um sterben zu können. Danach ließ sich der Diabetiker aber doch noch auch den zweiten Unterschenkel amputieren. Am Montag wurde er ein weiteres Mal am Oberschenkelstumpf des amputierten rechten Beines behandelt und konnte deshalb nicht zum Prozessauftakt erscheinen.

Die zuständige Kammer ordnete daraufhin an, dass gegen U. auch in dessen Abwesenheit verhandelt werden kann. Durch die Verweigerung jeder medizinischen Hilfe und eine Fehlernährung habe U. sich vorsätzlich und schuldhaft in seinen schlechten Gesundheitszustand gebracht, hieß es zur Begründung.

Quelle: ntv.de, AFP

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