Panorama

"Drohnen sind auf dem Vormarsch" Fluglotsen fordern Kennzeichen

Neue Bedrohung für den Luftverkehr: Drohnenflüge in Flughafennähe.

Neue Bedrohung für den Luftverkehr: Drohnenflüge in Flughafennähe.

(Foto: REUTERS)

Am Himmel sind Piloten längst nicht mehr alleine. Der Elektrohandel überschwemmt den Markt mit preisgünstigen Drohnen. In den Händen leichtfertiger Betreiber werden die ferngesteuerten Fluggeräte für den Luftverkehr zur wachsenden Gefahr.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will mit einem Kennzeichen für private Drohnen am Himmel für Ordnung sorgen. "Je mehr Drohnen wir haben, desto näher müssen die Regeln für den Betrieb sich an denen des bemannten Flugverkehrs orientieren", sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Scheuerle fordert deshalb eine Kennzeichnungspflicht für die im schlimmsten Fall auch für Linienflieger gefährlichen Drohnen. "Dann können wir jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen."

Risiko: Hobby-Drohne

Weitere technische Vorgaben sind denkbar: Flugzeuge etwa verfügten, so Scheuerle weiter, über einen Transponder, der ständig die Flugkennung sowie Daten über Richtung und Geschwindigkeit aussendet. Zudem sei vorstellbar, in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern - die Gebiete könnten dann nicht mehr durchflogen werden.

Nötig werden die Schritte, da die Zahl der Drohnen sich nach Einschätzung von Scheurle in den nächsten fünf Jahren in Deutschland mindestens verzehnfachen wird. "Drohnen sind auf dem Vormarsch, man kann das nicht mehr stoppen." Die Gefahr für den Flugverkehr, den die DFS mit 1900 Lotsen überwacht, nimmt deshalb zu.

Hindernisse in der Einflugschneise

Es habe bereits Vorfälle gegeben, bei denen Drohnen in der Nähe von Start- und Landebahnen gesichtet worden seien, sagte Scheurle. Jüngster Fall war ein Zwischenfall, bei dem eine Maschine der Deutschen Lufthansa kurz vor der Landung in Warschau beinahe mit einem solchen Fluggerät zusammengestoßen wäre.

Simple Technik, vielfältige Anwendungsmöglichkeiten: Drohnen fliegen nicht nur für Hobby-Piloten, sondern auch für Wissenschaft, Behörden und die Landwirtschaft.

Simple Technik, vielfältige Anwendungsmöglichkeiten: Drohnen fliegen nicht nur für Hobby-Piloten, sondern auch für Wissenschaft, Behörden und die Landwirtschaft.

(Foto: picture alliance / dpa)

Erfahrungswerte zu den technischen Auswirkungen eines Drohnenschlags liegen Flugzeugbauern und Flugaufsicht nicht vor: Bislang ist es noch in keinem Fall tatsächlich zu einer gut dokumentierten Kollision zwischen Drohnen und Flugzeugen gekommen.

Die Gefahr, die von den unbemannten Fluggeräten für Jets ausgehe, sei mit der von Vögeln vergleichbar, sagt Scheurle. "Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen." Auch die US-Luftfahrtbehörde FAA sehe das Thema kritisch. "Wenn eine Drohne in ein Triebwerk eines landenden Jets gerät, weiß keiner, was passiert."

Die schnell rotierenden Turbinenblätter im Inneren der Triebwerke sind zwar für die Extremsituation Vogelschlag - den Anprall einzelner Vögel - ausgelegt. Beim Zusammenstoß mit einer Drohne, die neben Plastik und Metallteilen auch einen schweren Akku enthält, dürften die empfindlichen Bauteile allerdings deutlich mehr Schaden nehmen.

Drohnen aus dem Elektronik-Markt

Mit dem politischen Betrieb kennt sich Scheurle aus: Er steht seit zweieinhalb Jahren an der Spitze des Unternehmens DFS, das komplett dem Bund gehört. Davor war Scheurle Staatssekretär im Verkehrsministerium, Investmentbanker, Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde und saß für die CSU im Bundestag.

Drohnen für Privatleute haben in den vergangenen Jahren dank technischer Fortschritte und fallender Preise einen festen Platz in den Regalen großer Elektronikmärkte erobert. Einfache Modelle gibt es schon ab 25 Euro. Ausgefeiltere Fluggeräte mit HD-Kamera schlagen mit 500 Euro zu Buche. Gleich ist ihnen meist das technische Grundkonzept: Um stabiler zu fliegen, haben die Drohnen vier Rotoren.

Schon heute müssen Besitzer eine Reihe von Regeln beachten, bevor sie ihr ferngesteuertes Fluggerät in den Himmel aufsteigen lassen: Die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben und darf höchstens 100 Meter hoch fliegen. Flughäfen sind im Umkreis von 1,5 Kilometer tabu. In jedem Fall haftet der Betreiber der Drohne für alle rechtlichen Folgen eines Drohnenflugs.

Im Umfeld von Verkehrsflughäfen gelten zusätzliche Einschränkungen: Dort gibt es gesonderte Gebiete, in denen Drohnen bis maximal 30 Meter aufsteigen dürfen - in Berlin etwa ist wegen des Betriebs an den Flughäfen Tegel und Schönefeld sowie der Flugverbotszone über dem Regierungsviertel praktisch das gesamte Stadtgebiet von dieser Höhenregel betroffen.

Drohnenfans, die mit ihrem Gerät höher hinaus wollen, müssen bei der DFS eine Genehmigung einholen. Für die Flugsicherung ist das kein geringes Problem: Allein für die Freifläche am früheren Berliner Flughafen Tempelhof erteilte die DFS an einem schönen Sommertag bis zu 125 Genehmigungen. "Wir gehen aber davon aus, dass tatsächlich achtmal so viele Drohnen aufsteigen."

Quelle: ntv.de, mmo/rts

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