Panorama

"Durchgeknallt" verletzt Persönlichkeitsrecht Gabriele Pauli setzt sich durch

Noch ist nicht aller Tage Abend für Gabriele Pauli: Der Springer-Verlag will das Urteil des Verfassungsgerichts noch prüfen.

Noch ist nicht aller Tage Abend für Gabriele Pauli: Der Springer-Verlag will das Urteil des Verfassungsgerichts noch prüfen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bundesweit erregte Gabriele Pauli 2007 Aufsehen, als Fotos von ihr mit Latex-Handschuhen veröffentlicht wurden. Ein Onlineportal bezeichnete sie damals als "durchgeknallt", die Ex-Politikerin ging juristisch dagegen vor. Nun ist das Urteil gefallen.

Die ehemalige bayerische Landrätin Gabriele Pauli darf vom Onlineportal der "Bild"-Zeitung nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung verletze die Ehre der Ex-Politikerin und sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Abhängig vom Zusammenhang kann diese Bezeichnung demnach nicht mehr mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar sein.

Anlass des Streits war eine Kolumne des "Bild"-Journalisten Franz Josef Wagner. Er hatte Pauli im März 2007 als "durchgeknallte Frau" bezeichnet, nachdem sich diese in gewagter Pose mit Latex-Handschuhen hatte fotografieren lassen.

Den Verfassungshütern zufolge wird damit die persönliche Ehre von Frau Pauli verletzt. Der entsprechende Text Wagners sei "bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt" gewesen, heißt es in der Entscheidung.

Kein Kommentar vom Springer-Verlag

Gabriele Pauli 2012 mit ihrem Anwalt Klaus Rehbock.

Gabriele Pauli 2012 mit ihrem Anwalt Klaus Rehbock.

(Foto: picture alliance / dpa)

In einem früheren Fall hatte das Gericht die Bezeichnung eines Staatsanwalts als "durchgeknallt" noch gebilligt, weil sie spontan und in einer emotionalen Auseinandersetzung gefallen sei. Paulis Fall wurde damit von Karlsruhe an das Oberlandesgericht München zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.

Der Springer-Verlag wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben und prüft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen Landrätin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung "Domina-Posen" durch das OLG wandte, scheiterte beim Verfassungsgericht jedoch.

Pauli war 2006 bundesweit bekannt geworden, als sie als CSU-Landrätin in Fürth offen den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber kritisiert hatte. Später wechselte sie zu den Freien Wählern, verließ dann 2009 auch diese Partei und saß bis zum vergangenen Jahr als partei- und fraktionslose Abgeordnete im bayerischen Landtag.

Quelle: ntv.de, afr/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen