Prozess wird nicht aufgerollt Gäfgen scheitert erneut
06.07.2012, 15:30 UhrImmer wieder beschäftigt der Kindsmörder Magnus Gäfgen die Justiz. Einmal geht es um Folter, der bei einem Verhör ausgesetzt gewesen sein soll, dann wieder um Entschädigungszahlungen. Jetzt wollte er die Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichen. Das Frankfurter Oberlandesgericht lehnt das jedoch ab.
Der Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen wird nicht wieder aufgerollt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies eine Beschwerde Gäfgens zurück. Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wollte damit die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens erreichen.
Gäfgen war 2003 wegen Mordes am Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden.
Zuletzt war darüber gestritten worden, on Gäfgen eine finanzielle Entschädigung zusteht. Das Frankfurter Landgericht hatte dem verurteilten Entführer und Kindsmörder Anfang August 2011 wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" eine zugesprochen. Gäfgen hatte geklagt, weil Polizisten ihm 2002 in einem Verhör mit Folter gedroht hatten. Sie hatten erreichen wollen, dass er den Aufenthaltsort des Bankierssohnes Jakob von Metzler verrät, den Gäfgen entführt hatte. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt schon tot.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Gäfgen aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse. Die müssten erst beglichen werden, hatte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu nach dem Prozess gesagt.
"Um Leben und Tod"
Im September vergangenen Jahres war unter dem Titel "Um Leben und Tod" das Buch des Beamten erschienen, der Gäfgen vernommen hatte. Der Beamte hatte nach eigenen Angaben nichts gestrichen, das Material sei aktualisiert worden. Der Polizist hatte Gäfgen im Auftrag seines Vorgesetzten mit großen Schmerzen gedroht, um das Versteck des damals seit vier Tagen entführten Jungen zu erfahren und dessen Leben zu retten.
Nach der Drohung führte Gäfgen die Polizisten zu der Leiche des Jungen. Er hatte ihn schon am Tag der Entführung getötet. Der Beamte und sein Vorgesetzter, der frühere Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner, wurden wegen Nötigung verurteilt. Sie zahlten aber keine Geldstrafen und ihre Polizeikarrieren gingen weiter.
Quelle: ntv.de, dpa