Panorama

Sterbenden gefilmt Gaffer kommt mit Geldstrafe davon

Der Fall hatte bundesweit Empörung ausgelöst: Ein Motorradfahrer liegt schwerstverletzt auf der Straße. Noch vor den Rettungskräften erreicht ein Mann den Unfallort. Er hilft dem Verunglückten aber nicht, sondern filmt ihn. Ins Gefängnis muss der Mann dafür nicht.

Wenn ein Unfall passiert, sind Gaffer meist nicht weit.

Wenn ein Unfall passiert, sind Gaffer meist nicht weit.

(Foto: imago/blickwinkel)

Er filmte einen sterbenden Motorradfahrer - jetzt ist der Gaffer mit einer Geldstrafe von 900 Euro davongekommen. Der entsprechende Strafbefehl gegen den seinerzeit 27-Jährigen ist inzwischen rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft in Ellwangen bestätigte.

Der Mann hatte den tödlich verletzten Motorradfahrer noch vor dem Eintreffen von Rettungskräften mit seinem Handy gefilmt. Als Helfer eintrafen, behinderte er sie, indem er weiter filmte. Erst nach mehrfacher Aufforderung entfernte er sich. Sein Verhalten hatte weithin Empörung ausgelöst. Aufgrund des öffentlichen Drucks stellte sich der Gaffer einige Tage später der Polizei in Heidenheim, die ihm das Mobiltelefon abnahm.

Der Sprecher der Anklagebehörde bestätigte Angaben der "Heidenheimer Zeitung", wonach der Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt wurde. Nach Recherchen der Zeitung wurde bei Festsetzung der Geldstrafe berücksichtigt, dass der Täter wohl weitgehend mittellos sei. Das Strafgesetz sieht für Fälle, in denen die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau gestellt und zudem Einsatzkräfte behindert werden, die Möglichkeit von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor.

Erst im Dezember hatte das Amtsgericht im bayerischen Günzburg einen Autofahrer aus Weingarten zu insgesamt 2700 Euro Strafe verurteilt, weil er bei einem Unfall auf der Autobahn A8 bei Burgau einen schwer Verletzten gefilmt hatte. Ein Bremervörder "Gaffer" wurde im April des vergangenen Jahres zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung als erwiesen an.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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