US-Gericht hebt Urheberrecht auf "Happy Birthday" ist jetzt Allgemeingut
23.09.2015, 10:37 Uhr
"Happy Birthday" wird überall auf der Welt gesungen, wie hier zum 95. Geburtstag Nelson Mandelas im Jahr 2013.
(Foto: AP)
Im Jahr 1988 sichert sich Warner Music die Rechte an dem wohl meistgesungenen Lied der Welt: "Happy Birthday". Seitdem klingelt bei dem Musikriesen ordentlich die Kasse. Doch nun ist Schluss. Ein US-Gericht entscheidet, dass der Ohrwurm allen gehört.
Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday to You" ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group.
Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzen. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Jeder durfte das Lied seither zwar singen, wurde es aber als CD, Klingelton oder einem Spielzeug vermarktet, klingelte bei dem Musikriesen die Kasse. Das Label soll so etwa zwei Millionen Dollar im Jahr verdient haben. Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text.
"Nun ist 'Happy Birthday' nach 80 Jahren endlich frei", sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil. Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You". Der Geburtstagstext entstand später. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema "Happy Birthday to You" nur noch bis Ende 2016 geschützt.
Zuletzt war das Manuskript des Liedes in einem Ordner in der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky entdeckt worden. Der Ordner war der Bibliothek schon in den 1950er-Jahren hinterlassen worden, aber offenbar hatte nie jemand richtig reingeschaut. Der Fund von Kentucky beeinflusste das aktuelle Gerichtsurteil jedoch nicht.
Quelle: ntv.de, cri/dpa