Möglichkeiten werden ausgelotet Hoeneß könnte Gefängnis bald verlassen
20.07.2014, 14:30 Uhr
Seit Anfang Juni sitzt Uli Hoeneß in Landsberg seine Haftstrafe ab. Gespräche im Sinne des prominenten Steuersünders laufen offenbar bereits. Schon im September könnte er das erste Mal aus der Anstalt spazieren.
Die Anwälte von Uli Hoeneß bereiten laut einem Bericht Anträge zur Hafterleichterung für den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München vor. Laut "Bild am Sonntag" gab es bereits Gespräche mit der zuständigen Strafvollstreckungskammer. Damit könnte Hoeneß bereits Anfang September Freigänger werden.
Eine Haftstrafe kann laut Gesetz nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Hoeneß käme also frühestens nach 21 Monaten frei. Das wäre im März 2016. Nach Artikel 13 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes kann der Gefangene 18 Monate vor der Freilassung auf Freigang hoffen. Hoeneß könnte damit bereits in sieben Wochen tagsüber arbeiten und müsste nur zum Schlafen ins Gefängnis.
Strafe für jahrelange Geschäfte
Hoeneß war im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt und dadurch Steuern in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro hinterzogen.
Hoeneß ist seit Anfang Juni in der Justizvollzugsanstalt Landsberg inhaftiert. "Ich kann nur abwarten, was im Gefängnis auf mich zukommt und dann damit umgehen", hatte Hoeneß vor seinem Haftantritt gesagt. Wie er sich mit der neuen Situation arrangiert, dazu hat er sich bislang nicht geäußert. Falls er im September zum Freigänger wird, könnte sich das ändern.
Auswirkung auf andere
Die Steueraffäre und Verurteilung des Fußballfunktionärs und Unternehmers hatte womöglich auch Auswirkungen auf die Zahl der Selbstanzeigen in Deutschland. Die Zahl der reuigen Steuersünder stieg im Verlauf der ersten Jahreshälfte laut Medienberichten an.
So sind von Januar bis Juni sind einem Bericht des "Spiegel" zufolge bei den Behörden mehr als 22.600 Selbstanzeigen eingegangen und damit mehr als doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2013. Im Vorjahreszeitraum habe es lediglich 9200 Fälle mit Bezug zu ausländischen Kapitaleinkünften gegeben.
Quelle: ntv.de, rpe/AFP