Panorama

Verschmähte Liebe Lebenslang für Spessart-Mörder

Alexander R. ist ein Mörder - davon ist das Landgericht Aschaffenburg überzeugt. Ob der Mann tatsächlich von langer Hand geplant hat, eine dreifache Mutter zu töten, weiß nur er selbst.

Alexander R. tötete Carmen S. und bekam dafür nun lebenslang.

Alexander R. tötete Carmen S. und bekam dafür nun lebenslang.

(Foto: dpa)

Der Frauenmörder Alexander R. muss lebenslang ins Gefängnis. Außerdem stellte das Landgericht Aschaffenburg die besondere Schwere der Schuld des 38-Jährigen fest. Alexander R. hatte gestanden, im Juli 2008 die 32-jährige Carmen S. vor dem Schlosshotel Mespelbrunn im Spessart getötet zu haben. In dem Prozess konnte nicht geklärt werden, warum er die dreifache Mutter erstochen hat.

Das Gericht geht davon aus, dass sein Motiv unerwiderte Liebe war. Augenzeugen gibt es keine. Der Angeklagte selbst hatte die Bluttat über seine Verteidiger gestanden. Seine Gründe will er aber nur den Angehörigen des Opfers nennen. Die 32-jährige Frau lehnte eine Beziehung mit Alexander R. ab, ergaben die Ermittlungen. Der 38-Jährige habe wenige Tage vor der Tat am 25. Juli 2008 den Entschluss gefasst, die verheiratete Frau wegen dieser Zurückweisung zu töten. Das Messer kaufte er vier Tage, bevor er die Mutter von drei minderjährigen Kindern erstach. Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer war das Verbrechen geplant. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und damit heimtückisch gehandelt, erläuterte der Vorsitzende Richter Stefan Tratz.

Absolutes Schweigen

Der 38 Jahre alte Gelegenheitsarbeiter blieb sitzen, als die Kammer ihre Entscheidung verkündete. Starr wie in den vergangenen zehn Verhandlungstagen blickte er geradeaus. Auch am letzten Tag des Mordprozesses schwieg der Angeklagte.

Weil Alexander R. bereits 1993 seine damalige Ex-Freundin nach Spanien verschleppt hat, stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Täter auch nach 15 Jahren Haft nicht damit rechnen, entlassen zu werden. Der Angeklagte wurde auch wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und Freiheitsberaubung verurteilt. Während seiner fast einjährigen Flucht war er nachweislich zweimal in seine Heimat in den Spessart zurückgekehrt und hatte Verwandte überfallen.

Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer nur teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Täter auch Sicherungsverwahrung verlangt. Damit hätte Alexander R. auf unabsehbare Zeit im Gefängnis bleiben müssen. Die Verteidigung hatte bis zuletzt darauf gepocht, dass die Tat nicht geplant gewesen sei. Alexander R. habe die Frau während eines Streits im Affekt getötet. Die Anwälte hatten auf Totschlag plädiert und 14 Jahre Haft verlangt. Sie wollen nun Revision einlegen.

Quelle: ntv.de, dpa

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