Panorama

"Wir fangen bei Null an" Lohfink will ihre Wahrheit verteidigen

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Kein Ende in Sicht: Gina-Lisa Lohfink will die Revision im Prozess um falsche Verdächtigung.

(Foto: REUTERS)

Tränen, Ausraster, Erniedrigungen - das alles will Gina-Lisa Lohfink noch einmal über sich ergehen lassen. Ihr Anwalt kündigt an, nach der Verurteilung in Revision gehen zu wollen. Warum sich die Blondine das antut? Darauf gibt es nicht nur eine Antwort.

Noch am Abend nach ihrer Verurteilung gibt Model Gina-Lisa Lohfink "RTL Exclusiv" ihr erstes TV-Interview, am Morgen danach sitzt sie schon wieder im Sat.1-Frühstücksfernsehen auf dem Gästesofa. Dieses Mal hat sie ihren Anwalt, Burkhard Benecken, mitgebracht - er nimmt direkt neben seiner Mandantin Platz und kündigt dann an, "auf jeden Fall" in Berufung gehen zu wollen. "Ich werde mich mit Gina-Lisa beraten", sagt er. "Wenn sie das durchzieht, dann geht das noch einmal von vorne los. Wir fangen bei Null an."

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Gina-Lisa Lohfink und ihr Anwalt Burkhard Benecken.

(Foto: dpa)

Am Montag hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Blondine zu 20.000 Euro Strafgeld wegen falscher Verdächtigung verurteilt, nachdem sie zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Lohfink war aus dem Gerichtssaal gestürmt, noch bevor Richterin Antje Ebner die Urteilsbegründung verlesen hatte. Deren Zweifel an ihrer Geschichte empfinden Lohfink und ihr Anwalt als unberechtigt. Im Sat.1-Interview wirft Benecken der Richterin Befangenheit vor. "Die Richterin war völlig einseitig festgelegt", behauptet er.

Angesprochen auf die Bewertung eines Gutachters, wonach die 29-Jährige in der Tatnacht keineswegs unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen gestanden hat, ergreift Benecken erneut das Wort - und ergeht sich in sprachlichen Spitzfindigkeiten. "Ein Gutachter kann nicht ausschließen, dass Gina-Lisa nicht unter K.o.Tropfen gestanden hat", berichtigt er den Moderator. "Gina-Lisa hat auch nie behauptet, dass sie K.o.-Tropfen bekommen hat, sondern dass es sich angefühlt hat, als stünde sie unter K.o.-Tropfen." Es ist schon bemerkenswert, wenn der Anwalt die Angaben seiner eigenen Mandantin relativiert.

Benecken: "Im Zweifel für Angeklagte"

Lohfink selbst sagt, sie finde es "traurig, dass der Gutachter so schlecht ausgesagt hat für mich. Er war an dem Abend ja nicht dabei und hat nicht in meinem Körper gesteckt." Der Experte hatte vor Gericht erklärt, sie sei in der besagten Nacht wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Das ergebe sich aus den Videoaufnahmen, die von den beiden Männern gemacht wurden. Doch Lohfink widerspricht. Sie habe nicht gelogen, beteuert sie. "Ich wollte keinen Sex haben. Ich ärgere mich, dass ich nicht gleich zum Arzt bin, dass ich kein Attest habe, das ich vor Gericht zeigen kann."

Die Frauenärztin der 29-Jährigen hatte ein schriftliches Gedächtnisprotokoll erstellt, das die Richterin in der Verhandlung verlesen hatte. "Keine frischen oder älteren Hämatome, keine Kratzspuren, keine Verletzungen", hieß es darin. Dass Lohfink zuvor behauptet hatte, die Ärztin sei vom Anblick ihrer Verletzungen "geschockt" gewesen, tat ihrer Glaubwürdigkeit nicht gerade gut. Auch Anwalt Benecken müsste bewusst sein, dass er bei dieser Sachlage bedingte Chancen auf einen nachträglichen Freispruch hat. "Wir können den Männern vielleicht keine Vergewaltigung nachweisen", sagt er. "Aber 'im Zweifel für den Angeklagten' muss es heißen." Richterin Ebner hatte jedenfalls keine Zweifel - an Lohfinks Schuld.

Lohfink: "Ich hatte Geld, Ruhm, Aufträge"

Benecken sagt, er erhoffe sich, dass ein anderes Gericht "neutraler an den Fall" herangehen werde. In einem halben Jahr könnte die nächste Verhandlung starten, erwartet der Jurist. Dann wollen er und seine Mandantin neue Beweise vorlegen. "Es gibt zum Beispiel auch die beiden anderen Frauen", deutet Benecken an. Für Lohfink wird das aber auch bedeuten, dass die Sexvideos, bei deren Anblick sie während der Verhandlung mehrmals in Tränen ausbrach, noch einmal zum Verhandlungsgegenstand werden könnten. Warum tut sie sich das also an?

Den Vorwurf, lediglich medienwirksam für sich werben zu wollen, bestreitet Lohfink nach wie vor vehement. "Ich habe alles gehabt", sagt sie. "Ich hatte Geld, Ruhm, Aufträge. Warum sollte ich Negativ-PR wollen?" Tatsächlich war Benecken vor Gericht aufgefordert worden, die Vermögensverhältnisse seiner Mandantin offen zu legen. Das Ergebnis: Im Jahr 2014 betrug Lohfinks Nettoeinkommen laut "Spiegel" 31.000 Euro, 2015 sollen es 18.000 Euro gewesen sein - im Durchschnitt das Gehalt eines Gymnasiallehrers. Dass Lohfink dennoch 20.000 Euro Strafe zahlen muss, dürfte daran liegen, dass sie einen Platz im RTL-"Dschungelcamp" inklusive sattem Honorar ergattert haben soll. 

Quelle: ntv.de, jug

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