Panorama

Psychiatrische Gutachten fertig Pistorius ist voll schuldfähig

Pistorius musste sich 30 Tage lang begutachten lassen.

Pistorius musste sich 30 Tage lang begutachten lassen.

(Foto: dpa)

Im Mordprozess in Südafrika gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius werden die psychiatrischen Gutachten präsentiert. Damit sollen die Schuld- und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten eingeschätzt werden. Für den Staatsanwalt ist die Antwort klar.

Der des Mordes angeklagte Paralympics-Star Oscar Pistorius leidet nicht an Angst-Störungen oder anderen Bewusstseins-Trübungen. Das geht aus zwei unabhängig voneinander erstellten psychologischen Experten-Gutachten hervor, die Staatsanwalt Gerrie Nel bei der Wiederaufnahme des Prozesses in Pretoria verlas. Pistorius könne deshalb nicht als schuldunfähig gelten, führte Nel weiter aus.

Verteidiger Barry Roux sagte, er wolle vor einer endgültigen Stellungnahme die Gutachten näher prüfen. Zunächst steht jedoch die Vernehmung weiterer Zeugen der Verteidigung an.

Die Verhandlungen waren unterbrochen worden, damit sich der 27-Jährige umfassenden Untersuchungen in einer Psychiatrie unterziehen konnte. Der an den Unterschenkeln amputierte Sprinter muss sich wegen der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 seit dem 3. März vor Gericht verantworten. Er beteuert, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten und deshalb auf sie geschossen zu haben.
Die Richterin hatte eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten angeordnet, nachdem ihm eine Psychiaterin eine "allgemeine Angststörung" bescheinigt hatte. Die renommierte Professorin Merryl Vorster hatte argumentiert, die Angststörung und Pistorius' besonders große Angst vor Kriminalität könnten sein Handeln in der Tatnacht stark beeinflusst haben.

Wäre Pistorius nicht schuldfähig, könnte das Verfahren eingestellt werden. In diesem Fall könnten dem lebenslustigen, ehrgeizigen Profisportler aber auch viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie drohen. Bescheinigen die Wissenschaftler Pistorius aber volle Schuldfähigkeit, kann die Verteidigung kaum auf mildernde Umstände plädieren.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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