Panorama

Helm-Video hilft Staatsanwälten Schumacher hatte wohl einfach Pech

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(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Albertville kann keine Antwort darauf geben, wer oder was für den Skiunfall Schumachers in Méribel verantwortlich ist. Der Formel-1-Star selbst verhielt sich nicht leichtsinnig. Auch Ausrüstung und Piste waren in Ordnung.

Die Staatsanwaltschaft Albertville hat erste Ergebnisse ihrer Ermittlungen zum Skiunfall Michael Schumachers mitgeteilt. Die Ermittler konnten dabei jedoch keinen Schuldigen für das Unglück präsentieren. Auch mögliche Haftungsfragen seien noch nicht beantwortet, so der leitende Staatsanwalt Patrick Quincy.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt jedoch die Existenz eines Videos, das mit der Helmkamera Schumachers entstanden ist. Dieses zweiminütige Dokument werten die Ermittler derzeit noch aus. Es dient den Ermittlern auch dazu, den Unfall vor Ort noch einmal nachzustellen. Ein weiteres Video eines Augenzeugen, von dem der "Spiegel" berichtet hatte, existiert vermutlich doch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat bisher ein solches Dokument jedenfalls nicht erhalten.

"Wir nutzen den Film, um die Situation nachzustellen, wir wissen genau, welchen Weg Schumacher gefahren ist", erklärte Quincy: "Wir werden mit der größtmöglichen Präzision sagen können, wie der Unfall zustande kam."

Schumacher als guter Skifahrer nicht leichtsinnig

Einige Details sind so schon gesichert: Michael Schumacher bewegte sich außerhalb der markierten Piste, als er stürzte. So sei er drei bis sechs Meter abgewichen. Dort sei er auf einen Stein gestoßen, gestürzt und auf einen acht Meter von der Piste entfernten Felsen geprallt. Neun Meter von der Piste entfernt blieb Schumacher dann liegen.

Einen Schuldigen konnten Quincy und die Ermittler noch nicht benennen. So sei Schumacher mit einer der Neigung und der Beschaffenheit des Geländes "angemessenen" Geschwindigkeit gefahren. "Genau können wir sie nicht beziffern", sagte einer der ermittelnden Polizeibeamten.

Die Ermittler betonten, Schumacher habe sich normal verhalten, sei in kleineren Schwüngen in dem Gebiet gefahren und habe damit wohl sein Tempo noch zusätzlich gedrosselt. Schumacher sei ein sehr guter Skifahrer gewesen und habe sich nicht leichtsinnig verhalten.

Offenbar keiner Person geholfen

Auch den Skipistenbetreiber scheint zunächst keine Schuld zu treffen. Quincy verwies auf die in Frankreich bestehenden Normen für die Markierung und Kennzeichnung von Pisten, sowie zur Aussprache von Warnungen. "Diese Normen wurden eingehalten", sagte Quincy.

Die Ausrüstung Schumachers wies ebenfalls keine Auffälligkeiten auf. Die Skier seien in einem perfekten Zustand und fast neu gewesen. Sie könnten nicht als Ursache für den Unfall gelten. Spuren an der Unterseite bestätigten, dass sie in Kontakt mit Stein gekommen sind.

Bestätigen konnte Quincy nicht, dass Schumacher unmittelbar vor dem Unfall einer weiteren Person half. Auf den Aufnahmen der Helmkamera sei ein solcher Vorgang nicht zu sehen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Albertville beschäftigt sich routinemäßig mit dem Unfall Schumachers. In Frankreich werden bei solchen Unglücken stets staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet.

Quelle: ntv.de, jog

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