Wegen "schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei" Strauss-Kahn wird doch der Prozess gemacht
26.07.2013, 16:38 Uhr
Bei den Vorwürfen gegen Strauss-Kahn geht es um Sex-Partys mit Prostituierten.
(Foto: Reuters)
Alles sah nach einem glimpflichen Ende seiner Sex-Party-Affäre aus. Doch nun gerät Dominique Strauss-Kahn erneut in ernste Schwierigkeiten. Die Untersuchungsrichter lehnen eine Einstellung des Anklageverfahrens gegen den früheren IWF-Chef ab.
Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn soll wegen seiner Affäre um illegale Sex-Partys mit Prostituierten der Prozess gemacht werden. Die zuständigen Untersuchungsrichter lehnten eine Einstellung des Anklageverfahrens wegen wegen "schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei" ab und reichten den Fall ans Gericht weiter.
Mitte Juni hatte die Staatsanwaltschaft von Lille eine Einstellung des Verfahrens gegen den einstigen Hoffnungsträger von Frankreichs Sozialisten beantragt. Gegen Strauss-Kahn läge nicht genug belastendes Material vor. Die ermittelnden Untersuchungsrichter sahen dies aber offenbar anders und erhoben Anklage. Die Staatsanwaltschaft könnte dagegen Rechtsmittel einlegen.
Der 64-Jährige wird in dem Anklageverfahren verdächtigt, bis ins Jahr 2011 an der Organisation von illegalen Sex-Partys beteiligt gewesen zu sein. Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat die Teilnahme an freizügigen Treffen in Städten wie Paris, Washington und Lille eingeräumt. Er will allerdings nichts davon gewusst haben, dass die beteiligten Frauen bezahlt wurden. In diesem Fall dürfte der Franzose nicht verurteilt werden.
Neben Strauss-Kahn sind in der nach einem Luxushotel benannten "Carlton"-Affäre etliche weitere Personen im Visier der Ermittler. Die Untersuchungsrichter sprachen sich nun dafür aus, insgesamt 13 von ihnen den Prozess zu machen. Unklar war zunächst, ob die Staatsanwaltschaft Einspruch dagegen erhebt.
Eine vor den Sex-Partys bekanntgewordene Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe eines New Yorker Zimmermädchens hatte Strauss-Kahn 2011 seinen Chef-Posten beim IWF in Washington gekostet. Die inzwischen durch eine außergerichtliche Einigung beigelegte Angelegenheit machte zudem die Ambitionen des Sozialisten auf eine Präsidentschaftskandidatur in Frankreich zunichte.
Quelle: ntv.de, dpa