Behörden sammeln Beweise War Leons Tod "akribisch vorbereiteter Mord"?
05.07.2023, 11:52 Uhr Artikel anhören
Der sechsjährige Leon ertrank in der Ache, sein Vater steht unter Mordverdacht.
(Foto: picture alliance/dpa/APA)
Im August 2022 ertrinkt ein Sechsjähriger in Österreich, Monate später wird sein Vater unter Mordverdacht festgenommen. Gegen den gebürtigen Deutschen werden nun Beweise zusammengetragen. Die Richter sind sich offenbar sicher, dass er die Tat und ihre Vertuschung von langer Hand geplant hat.
Seit März sitzt ein Deutscher in Österreich in Untersuchungshaft. Der 38-jährige Florian A. wird verdächtigt, seinen behinderten Sohn Ende August 2022 getötet und einen Überfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Zwar ist noch keine Anklage erhoben, die Tatrekonstruktion der Staatsanwaltschaft belastet ihn jedoch schwer.
In einer Beschlussvorlage des Obersten Gerichtshofs, die RTL/ntv vorliegt, werden zahlreiche Details zusammengetragen, die beweisen sollen, dass A. die Tat und ihre Vertuschung von langer Hand geplant hat. So soll er bereits vier Wochen vor der Tat Suchbegriffe wie "ohnmächtig" gegoogelt haben.
Am Tattag, dem 28. August 2022, soll er Leon zunächst ins Wasser geworfen und sich anschließend mit einer mitgeführten Sektflasche Verletzungen am Kopf zugefügt haben. Um seine Glaubwürdigkeit zu untermauern, habe er sich zudem leichte Verletzungen im Gesicht zugefügt, ehe er sich auf den Boden gelegt haben soll. Dort habe er gewartet, bis ihn um 5.20 Uhr ein Passant entdeckte. Der sechsjährige Leon, der am seltenen Syngap-Syndrom leidet, wurde eine Stunde später auf einer Sandbank der Ache gefunden, er ist ertrunken.
Keine Entlassung aus U-Haft
Das Syngap-Syndrom führt aufgrund eines genetischen Defekts bei den Betroffenen zu Entwicklungsverzögerungen, epileptischen Anfällen und motorischen Einschränkungen. Die Familie hatte Leons Erkrankung mit einer Internetseite begleitet und dort auch Spenden für die Forschung eingeworben. Seinem Verteidiger zufolge wurde A.s Verhaftung damit begründet, dass er seinen Sohn umgebracht und in die Ache geworfen habe, um ihn von seinem Leid zu erlösen. A. hatte berichtet, er sei bei einem Raubüberfall niedergeschlagen geworden, als er wieder wach geworden sei, sei sein Sohn verschwunden gewesen.
Aufgrund seiner Vertuschungshandlungen glauben die Richter jedoch in diesem Fall an einen "geradezu akribisch vorbereiteten Mord" sowie ein "auffallendes Maß an Kaltblütigkeit". Das Verhalten des Vaters nach der Tat, aber auch die Auslobung von 30.000 Euro Belohnung, bewerten die Richter als weitere Anzeichen für das hohe Maß an "krimineller Energie".
A.s Anwalt, Hubert Stanglechner, gibt in einer schriftlichen Stellungnahme an, dass sein Mandant sich gegen die "abenteuerliche Schlussfolgerung" wehre und den Tat-Vorwurf weiterhin "vehement" zurückweist. So werde beispielsweise die Google-Suche nach "ohnmächtig" in der Beschlussvorlage zwar erwähnt, allerdings nicht näher bewertet. Auch seien bisher nur zwei der Glasscherben vom Tatort auf DNA untersucht wurden. Auf einer davon fand man lediglich die DNA eines fremden Mannes. Der Ermittlungsstand von Anfang März sei inzwischen "überholt".
Die österreichische Justiz schätzt den Fall aber offenbar anders ein. Die Richter wiesen eine Grundrechtsbeschwerde von A. gegen die erlassene U-Haft ab. Zu Begründung heißt es, man gehe davon aus, dass Florian A. "mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen reagieren könnte". Er muss damit weiterhin in U-Haft bleiben.
Quelle: ntv.de, sba