"Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" Altkanzler gewinnt gegen Ghostwriter
05.05.2015, 14:15 Uhr
Helmut Kohl geht erhobenen Hauptes aus dem Rechtsstreit mit seinem Ghostwriter Schwan hervor.
(Foto: imago/epd)
"Frau Merkel konnte ja nicht mal mit Messer und Gabel essen": Diese und andere pikante Zitate darf Helmut Kohls Ex-Biograf nicht veröffentlichen. Das Oberlandesgericht Köln bekräftigt ein früheres Urteil - und erhöht sogar die Anzahl der verbotenen Zitate.
Helmut Kohl hat im Rechtsstreit um das Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan einen weiteren Erfolg erzielt: Im Zivilverfahren um Kohl-Zitate in dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im November die weitere Verbreitung von Zitaten in dem Buch verboten und damit einer Klage von Kohl stattgegeben hatte. Das OLG ging hinsichtlich der Zahl der verbotenen Zitate mit seinem Urteil sogar noch über den Richterspruch des Landgerichts hinaus.
In Schwans Buch wird Kohl mit drastischen Äußerungen über frühere Parteikollegen zitiert. Über die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel soll Kohl gewitzelt haben: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen." Im Gespräch über den damaligen niedersächsischen CDU-Chef Christian Wulff sagte er demnach: "Das ist ein ganz großer Verräter. Gleichzeitig ist er auch eine Null."
Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor auf Tonband mitgeschnitten hatte. Durch die Verwendung der strittigen Zitate habe Schwan eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt, hatte das Landgericht in erster Instanz geurteilt.
Monatelanger Rechtsstreit
Der Rechtsstreit zwischen Kohl und Schwan beschäftigt die Kölner Gerichte schon seit Monaten. Es geht um Mitschnitte und Protokolle von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan in den Jahren 2001 und 2002 mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte. Sie hatten Schwan zur Abfassung der bereits früher erschienenen Kohl-Memoiren gedient. Schwan betonte, es habe keine Verschwiegenheitspflicht gegeben.
Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit an der Biografie unterbrechen. Später zerstritten sich die beiden. Im März 2009 kündigte der Altkanzler die Zusammenarbeit mit Schwan auf.
Quelle: ntv.de, dsi/AFP