Verabschiedung vor Sommerpause Ampel einigt sich auf letzte Details im Heizungsgesetz
27.06.2023, 08:12 Uhr Artikel anhören
Das Gebäudeenergiegesetz soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag.
(Foto: dpa)
Es könnte der "finale weiße Rauch" beim Gebäudeenergiegesetz sein: Bei Verhandlungen der Fraktionsvorsitzenden können sich die Ampel-Vertreter in Detailpunkten des Gesetzes einigen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz (GEG) erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie ein Sprecher der SPD-Fraktion bestätigte. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, das GEG könne damit noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Auch The Pioneer bestätigte die Einigung. Dem Portal zufolge sollen die Ministerien noch Detailformulierungen ausarbeiten. Die Ampel wolle am Donnerstag alles vorstellen.
Aus FDP-Kreisen hieß es: "Grundlegend für die Arbeit an den Änderungsanträgen ist, dass wir echte Technologieoffenheit ins Gesetz schreiben und den Heizungstausch fair fördern. Wichtig war uns, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben wird und niemand verpflichtet wird, seine Heizung auszubauen." Das gelte auch, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliege.
Union kritisiert Verfahren
Für die Union bezog Vize-Fraktionschef Jens Spahn Stellung. Er schrieb bei Twitter: "Und täglich grüßt das Murmeltier: Wie viele Male will sich die Ampelkoalition eigentlich noch zum Heizungsgesetz einigen?" Er bemängelte, dass noch immer kein Gesetzestext vorliege, die Ampel jedoch noch nächste Woche im Bundestag entscheiden wolle. "Dieses Verfahren ist eine Farce", so der frühere Gesundheitsminister.
Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte "Leitplanken" - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt. Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Noch offene Punkte nach "Leitplanken"-Einigung
Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht. Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, zudem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.
Quelle: ntv.de, mba/dpa