Politik

Unterhalt für Geschiedene Anwaltverein fordert weitere Begrenzung

"Das derzeitige Regelwerk festigt wechselseitige Abhängigkeiten."

"Das derzeitige Regelwerk festigt wechselseitige Abhängigkeiten."

(Foto: dpa)

Die durchschnittliche Ehe in Deutschland hält 15 Jahre. Danach müssen oft die Frauen sich und ihre Kinder allein durchbringen. Viele sind auf den Unterhalt ihrer Ex-Partner angewiesen. Sollten diese Zahlungen weiter beschnitten werden?

Die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner sollten nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weiter eingeschränkt werden. Das geltende Recht setze noch immer zu wenig Anreize für Geschiedene, nach einer gescheiterten Ehe eigenverantwortlich ihre Zukunft zu gestalten, sagte der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht, Wolfgang Schwackenberg. "Das derzeitige Regelwerk festigt wechselseitige Abhängigkeiten."

Der Anwaltverein schlägt daher vor, den lebenslangen Unterhalt nur noch als Ausnahme vorzusehen. "Der befristete Unterhalt sollte hingegen zur Regel werden." Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber den Rechtsbereich vereinfachen - und damit auch mehr Planbarkeit ermöglichen. Denn das deutsche Unterhaltsrecht sei im europäischen Vergleich "äußerst kompliziert".

Widerspruch kam vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. "Das ist kein guter Vorschlag, insbesondere für Frauen und Mütter", sagte die Bundesvorsitzende Erika Biehn. Unter dem Vorwand, zu vereinfachen und damit Kosten zu senken, dürfe die Situation geschiedener Frauen keinesfalls noch weiter verschlechtert werden. Schon mit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 wurde das Prinzip der Eigenverantwortung von Ehegatten eingeführt.

Zahl der Alleinerziehenden gestiegen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu müssen sich Alleinerziehende nach dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Vollzeitstelle suchen. Biehn sagte, Alleinerziehende wollten finanziell gerne auf eigenen Füßen stehen, doch stünden dem praktisch oft gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Weg. So fehle es an flexibler Kinderbetreuung, familienfreundlichen Arbeitsverhältnissen sowie einer gleichmäßigen Aufteilung der Hausarbeit und Kinderbetreuung in Paarfamilien. "Die Folgen kennen wir: Eine massive Armutsgefährdung Alleinerziehender und ihrer Kinder von 44 Prozent." Derzeit beziehen rund 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Hartz IV.

Im Jahr 2014 gab es 2,7 Millionen Alleinerziehende. 60 Prozent davon - fast ausschließlich Frauen - hatten minderjährige Kinder zu betreuen. Gegenüber 2004 ist ihre Zahl um rund vier Prozent gestiegen. Biehn sagte: "Diese Mütter leben mit ihren Kindern überwiegend in sehr bescheidenen Lebensverhältnissen und rackern sich täglich ab, um sich und ihre Kinder über die Runden zu bringen."

Konkret schlägt der DAV vor, die zurzeit sieben Unterhaltstatbestände auf drei einzudampfen. Demnach dürfte etwa der betreuende Elternteil, also meist die Frau, in den ersten drei Jahren nach der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Mache sie es doch, würden Einkünfte daraus auf den Unterhaltsanspruch nicht angerechnet.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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