Korruption im Gesundheitswesen Ärzte müssen mit Haftstrafe rechnen
11.12.2014, 10:28 Uhr
Sonderzuweisungen für Ärzte waren weit verbreitet. Das soll jetzt strafbar werden.
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Korrupte Ärzte müssen künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Die Bundesregierung wolle im Januar ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen auf den Weg bringen, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas der "Bild"-Zeitung. "Korruption darf in keiner Praxis und keinem Krankenhaus ein Platz haben", begründete er das Vorhaben. "Auf dem Spiel steht am Ende die Gesundheit der Patienten."
Hintergrund des Vorstoßes ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor zwei Jahren festgestellt hatte: Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufsrecht, nicht aber das Strafrecht.
Der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach sagte dem Blatt: "Wir müssen diese Gesetzeslücke schließen, um wirksam gegen korrupte Kassenärzte vorgehen zu können." Kein Arzt dürfe straffrei bleiben, "wenn er Vergünstigungen annimmt und dabei erwischt wird".
Quelle: ntv.de, ppo/dpa