Einspruch in Großbritannien gescheitert Assanges letzte Karte
14.06.2012, 16:28 Uhr
Julian Assange wird nun wohl vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen.
(Foto: dapd)
Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat auch mit dem letzten Versuch, seine Auslieferung von einem britischen Gericht verhindern zu lassen, keinen Erfolg. Damit endet der Gang durch die Instanzen wohl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Julian Assange hat in Großbritannien nun alle Mittel ausgeschöpft, gegen seine Auslieferung an Schweden vorzugehen. Auch ein in letzter Minute eingelegter Einspruch seiner Anwältin wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Die eigentliche Entscheidung war bereits vor zwei Wochen gefallen.
Die Verteidigerin hatte daraufhin argumentiert, bei vorherigen Anhörungen sei Material nicht beachtet worden. Sie erreichte damit einen
Dieser Argumentation schloss sich das Gericht nun aber nicht an. Assange muss nach britischem Recht darum nun ausgeliefert werden, dies kann innerhalb einer Woche passieren. Allerdings bleibt ihm noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Der 40-jährige Australier Assange war im Dezember 2010 in London festgenommen worden und wehrt sich seither gegen seine Auslieferung an Schweden. Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Er soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies. Zwar gibt er zu, mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, beharrt aber darauf, dass dies einvernehmlich geschehen sei.
Assange sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Sein Enthüllungsportal Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung tausender vertraulicher den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Assange fürchtet, dass er letztlich an die USA ausgeliefert werden soll, wo ihm eine schwere Strafe, eventuell sogar die Todesstrafe, drohen würde.
Quelle: ntv.de, che