EuGH will Interessenabwägung Ausweisung vorbestrafter Eltern erschwert
13.09.2016, 13:11 Uhr
Mit der Entscheidung will der Europäische Gerichtshof die Rechte der Kinder stärken.
(Foto: dpa)
Sind ausländische Eltern vorbestraft, droht ihnen nicht unbedingt die Ausweisung. Europäische Richter setzen für einen solchen Schritt hohe Hürden an. Grund ist die Sorge um deren Kinder - zumal wenn diese EU-Bürger sind.
Ein langes Vorstrafenregister reicht nicht unbedingt, um Eltern minderjähriger EU-Bürger abzuschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit Blick auf zwei Fälle in Großbritannien und Spanien entschieden (Rechtssachen C-165/14 und C-304/14).
Konkret geht es um allein sorgeberechtigte Elternteile, die im Gegensatz zu ihren Kindern nicht EU-Bürger sind. Grund sind die Rechte des Kindes. Bürger von EU-Staaten haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Wenn einem allein sorgeberechtigten Elternteil entweder der Aufenthalt verweigert oder es ausgewiesen würde, wäre dieses Recht verletzt - sofern das Kind dadurch ebenfalls die EU verlassen müsste.
Die Richter ziehen deshalb hohe Hürden für ein Vorgehen gegen Eltern. So müsse deren Verhalten eine "tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr" für die Gesellschaft des Aufnahmestaates darstellen. Vorstrafen allein genügten nicht. Zudem müsse das Grundinteresse der Gesellschaft gegen jenes des Kindes abgewogen werden. Dabei seien Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Alter, Gesundheitszustand oder Integration zu berücksichtigen.
In einem Fall sollte ein vorbestrafter Mann aus Spanien ausgewiesen werden, der sich allein um seine beiden minderjährigen Kinder kümmerte. Sein Sohn hatte die spanische, seine Tochter die polnische Staatsbürgerschaft. Der zweite Fall kam aus Großbritannien und war aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes beim Gerichtshof anonymisiert eingereicht worden.
Quelle: ntv.de, apo/dpa