Politik

"Schmähkritik" teilweise verboten Böhmermann darf Gedicht nicht wiederholen

Böhmermann darf nun bestimmte Teile seiner "Schmähkritik" nicht wiederholen.

Böhmermann darf nun bestimmte Teile seiner "Schmähkritik" nicht wiederholen.

(Foto: dpa)

Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann. Während Erdogans Anwalt mit der Verbots-Entscheidung zufrieden ist, will Böhmermanns Anwalt Rechtsmittel prüfen.

Das Landgericht Hamburg hat weite Teile des Schmähgedichts des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan per einstweiliger Verfügung verboten. Die verbotenen Passagen müsse Erdogan "angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen", erklärte das Gericht. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz teilte indes mit, er halte "den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch".

Das Gericht stufte besonders die Teile des Gedichts als "schmähend und ehrverletzend" ein, die einen Sexualbezug haben. Zwar gelte für Satire ein großzügiger Maßstab, "dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers", begründeten die Richter ihre Entscheidung. "Durch das Aufgreifen rassistisch einzuordnender Vorurteile und einer religiösen Verunglimpfung sowie angesichts der sexuellen Bezüge des Gedichts überschritten die fraglichen Zeilen das vom Antragsteller hinzunehmende Maß."

Grundsätzlich stuft das Gericht Böhmermanns Gedicht aber als Satire ein. Es setze sich "in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander". Erdogan trage "als Staatsoberhaupt politische Verantwortung und müsse sich aufgrund seines öffentlichen Wirkens selbst harsche Kritik an seiner Politik gefallen lassen". Hinzunehmen sei auch, dass Böhmermann sich in satirischer Form über den Umgang des Antragstellers mit der Meinungsfreiheit lustig mache.

Böhmermann-Anwalt kritisiert Entscheidung

Böhmermann hatte Erdogan mit dem Gedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" angegriffen - teilweise unter der Gürtellinie. Erdogan geht seither juristisch gegen ihn vor. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte die Verbots-Entscheidung des Landgerichts. "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat", erklärte Schertz.

Zudem sagte Böhmermanns Anwalt: "Das Landgericht Hamburg macht aber dann in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet." Das gehe im Bereich der Kunstfreiheit nicht.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskräftig. Böhmermann und sein Anwalt können dem Gericht zufolge gegen die Unterlassungsverfügung Widerspruch einlegen, über den mündlich zu verhandeln wäre. Schertz kündigte an, er werde Rechtsmittel prüfen und auch überlegen, "Herrn Erdogan zur so genannten Hauptsacheklage aufzufordern, um notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken. So kann die Entscheidung keinen Bestand haben."

Zufrieden zeigte sich hingegen Erdogans Anwalt Ralf Höcker. Die Entscheidung sei "absolut richtig", sagte Höcker dem Kölner "Express". "Damit ist auch klar, dass Herr Böhmermann sich strafbar gemacht hat."

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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