Politik

Lkw-Fahrer aus dem Ausland Brüssel verklagt Berlin wegen Mindestlohn

Eigentlich sollen Zoll-Beamte Lkw aus dem Ausland in Sachen Mindestlohn überprüfen.

Eigentlich sollen Zoll-Beamte Lkw aus dem Ausland in Sachen Mindestlohn überprüfen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Auch ausländische Trucker, die durch Deutschland fahren, sollen einen Mindestlohn bekommen. Das hat die Bundesregierung entschieden. Nachbarstaaten und EU-Kommission stemmen sich mit Klagen dagegen.

Die EU-Kommission hat im Streit um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch wenn Brüssel grundsätzlich die Einführung des Mindestlohns unterstütze, bewirke die Anwendung in Deutschland "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs", erklärte die Kommission. Der Anfang des Jahres eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro soll laut Bundesregierung auch für ausländische Lkw-Fahrer gelten, die auf deutschen Straßen unterwegs sind. Dies lehnen insbesondere Nachbarländer wie Polen und Tschechien ab.

Für den Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen würden durch den Mindestlohn "unangemessene Verwaltungshürden" geschaffen und damit das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes behindert, erklärte die EU-Kommission. Demnach gibt es "angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen".

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Danach kann Brüssel über weitere Schritte entscheiden und Deutschland gegebenenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die Bundesregierung hatte Ende Januar nach den Protesten der Nachbarländer die Geltung des Mindestlohns für reine Transitfahrten bereits vorerst ausgesetzt.

Quelle: ntv.de, ieh/AFP

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