Politik

Scheinselbstständig im Parlament Bundestag drückte sich um Sozialbeiträge

Vor allem am Tag der offenen Tür ist der Besucherdienst des Bundestags gefordert.

Vor allem am Tag der offenen Tür ist der Besucherdienst des Bundestags gefordert.

(Foto: picture alliance / dpa)

In der Öffentlichkeitsarbeit und beim Besucherdienst greift die Bundestagsverwaltung offenbar bevorzugt auf Honorarkräfte zurück - und spart sich als Arbeitgeber so die Sozialabgaben. Die millionenschwere Rechnung folgt vor Gericht.

Der Deutsche Bundestag hat jahrelang mehr als hundert Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Die Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit und beim Besucherdienst seien damit quasi als Scheinselbstständige beschäftigt gewesen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Ein Bundestagssprecher sagte dem Blatt, die Bundestagsverwaltung habe deshalb bislang fast 3,5 Millionen Euro an Sozialbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nachzahlen müssen.

Dem Bericht zufolge gab das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg der Rentenversicherung in einem Musterfall Recht. Der Bundestag hätte dem Gericht zufolge eine Honorarkraft als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig anstellen müssen. Angesichts der Arbeitsumstände spreche "mehr für eine abhängige Beschäftigung als eine selbstständige Tätigkeit", heißt es laut "SZ" in dem Urteil.

Eine Revision vor dem Bundessozialgericht ließen die Richter demnach nicht zu. Der Bundestag prüfe, dagegen Beschwerde einzulegen, berichtete die Zeitung. Weder Bundestagspräsident Norbert Lammert, noch die Vizepräsidentinnen Ulla Schmidt und Petra Pau wollten sich zu dem Fall äußern.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Katja Keul, sprach sich in der Zeitung dafür aus, die betroffenen Mitarbeiter schleunigst sozialversicherungspflichtig anzustellen. "Der Bundestag muss als Arbeitgeber ein Vorbild sein, wenn es darum geht, sich an die eigenen Gesetze zu halten."

Quelle: ntv.de, chr/AFP

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