Politik

108 Unternehmen betroffen Bundestag verabschiedet Frauenquote

Lange wurde darüber gestritten: Nun beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Großunternehmen. Familienministerin Schwesig zieht einen großen historischen Vergleich.

Große Unternehmen müssen in ihren Führungsetagen künftig einen Frauenanteil von 30 Prozent aufweisen. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag ein seit vielen Jahren diskutiertes Gesetz für eine Frauenquote. Demnach müssen rund 108 börsennotierte Unternehmen, in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind, von 2016 an bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten den 30-Prozent-Anteil einhalten. Ansonsten muss der Posten unbesetzt bleiben.

Allianz muss auf der Suche nach Chefinnen stereotypes Denken vermeiden. Foto: Jan-Philipp Strobel

Brauchen wir eine Frauenquote?

Das Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas sieht zudem vor, dass 3500 mittelgroße Unternehmen sich bis Ende September eigene Zielvorgaben beim Frauenanteil in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen müssen. Diese Flexiquote soll nicht nachträglich korrigiert werden dürfen. Das Gesetz enthält darüber hinaus auch Regelungen für eine Frauenquote im öffentlichen Dienst des Bundes.

Frauenministerin Manuela Schwesig sprach von einem "historischen Schritt" zur Durchsetzung der Gleichberechtigung. Frauen müssten dort, wo über Lohn und Arbeitsbedingungen entschieden werde, präsent sein. Das Gesetz strahle daher über die Führungsgremien hinaus aus. Maas bezeichnete das Gesetz als "größten Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts".

Quelle: ntv.de, ghö/rts

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