Politik

Begriffe zur NSA-Spähaffäre Das sind Prism, Tempora und XKeyscore

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(Foto: picture alliance / dpa)

Edward Snowden bringt den Stein ins Rollen. Seit Wochen hält die NSA-Spähaffäre hält die Öffentlichkeit in Atem. Plötzlich stehen viele neue Begriffe im Fokus der Aufmerksamkeit. Was sind eigentlich Prism, Tempora und XKeyscore?

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Nicht nur in Hamburg, sondern weltweit demonstrierten Menschen gegen die Spähpraktiken der NSA.

(Foto: picture alliance / dpa)

"Prism":
Das ist der Name des US-Geheimdienstprogramms, das gleich zu Beginn enthüllt wurde und deshalb zum Inbegriff der gesamten Spähaffäre wurde. Die Abkürzung steht für "Planning Tool for Resource Integration, Synchronization and Management" (etwa "Planungswerkzeug für Quellenintegration, -synchronisierung und -management). Es ist bislang nicht ganz klar, wie das Programm funktioniert. Nach den Dokumenten von Snowden erlaubt oder organisiert "Prism" den Zugriff auf Daten der Nutzer großer Internetfirmen wie Microsoft, Google und Facebook. Experten glauben, dass US-Dienste damit verdachtsunabhängig große Mengen Nutzerdaten abgreifen. Die gespeicherten Daten werden dann mit Filterbegriffen genauer durchsucht.

"Tempora":
So lautet der Deckname eines Überwachungsprogramms des britischen Geheimdienstes und NSA-Partners GCHQ, das es auf Daten aus Seekabeln abgesehen hat. Durch diese Glasfaserverbindungen fließt der überwiegende Teil der globalen Telefon- und Internetkommunikation. "Tempora" erlaubt es demnach, den Datenverkehr in Pufferspeichern zu sammeln und Emails, Telefonate und Videochats zu rekonstruieren. Die Daten können einige Tage, einzelne Informationsteile wie Absender und Empfänger sogar wochenlang gespeichert werden. Mit der entsprechenden Software können so nachträglich Nachrichten von Verdächtigen gefunden oder die Stimmen von Gesuchten identifiziert werden.

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Das Hauptquartier der NSA in Fort Meade, Maryland.

(Foto: picture alliance / dpa)

"XKeyscore":
Der Begriff bezeichnet ein weiteres internes IT-Programm der NSA. Nach bisher vorliegenden Informationen handelt es sich dabei anscheinend um eine Art Analyse-Software, mit der die von der NSA betriebenen Datenbanken durchsucht werden, um Berichte über das Kommunikationsverhalten einer Person zu erstellen. Demnach kann "XKeyscore" unter anderem auf Telefonnummern und Emailadressen zugreifen, aber auch Begriffe auflisten, die jemand in die Google-Suche eingegeben hat. Über "XKeyscore" wurde hierzulande zuletzt viel diskutiert. Der Verfassungsschutz räumte ein, das Programm "testweise" einzusetzen - wobei der Dienst aber ausdrücklich betont, es lediglich zur Analyse von bereits im eigenen Haus vorliegenden, nach deutschem Recht erhobenen Daten zu testen und damit weder aktiv Informationen zu sammeln noch international Daten etwa mit der NSA auszutauschen.

DE-CIX:
Der große Internetknoten in Frankfurt am Main ist den Berichten zufolge ein bevorzugtes Ziel der NSA-Spionage in Deutschland. DE-CIX ist eine Art große Weiche, an der Internetverkehr aus verschiedenen einzelnen Provider- und Datennetzen zusammenfließt und verteilt wird. Gemessen am Datendurchsatz soll DE-CIX laut Betreiber der größte Internetknoten der Welt sein. Unklar ist aber, wie mutmaßliche Spione Zugriff auf den Knoten erhalten haben sollen. Denn DE-CIX besteht aus 18 gesicherten Einrichtungen, die durch Glasfaser verbunden sind. Der Betreiber und deutsche Behörden dementierten, dass die NSA hier Zugriff habe.

G-10-Gesetz:
Dieses Gesetz regelt den Zugriff der deutschen Nachrichtendienste auf Telekommunikationsdaten regelt. Vollständig heißt es "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses". Da es in Artikel 10 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich fixiert ist, lautet die Kurzform G-10-Gesetz. Es verpflichtet Postanbieter sowie Telekom- und Internetkonzerne, den Verfassungsschutzämtern, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr auf Verlangen Sendungen zu übergeben und ihnen die Aufzeichnung und Überwachung der Telekommunikation technisch zu ermöglichen. Laut Gesetz dürfen die Dienste derartige Maßnahmen etwa zur Abwehr einer "drohenden Gefahr" für die demokratische Grundordnung beantragen. Genehmigt werden diese von einer speziellen Kommission aus zehn Bundestagsabgeordneten, der sogenannten G-10-Kommission.

Quelle: ntv.de, AFP

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