Computerexperte in der Schweiz angeklagt Deutscher soll für Steuer-CD büßen
29.06.2013, 05:32 UhrEr zog massenhaft Daten aus dem System einer Schweizer Bank, dann verkaufte er sie an deutsche Behörden - und die Jagd auf Steuerflüchtlinge begann. Nun muss sich der mutmaßliche Dieb einem Medienbericht zufolge wohl bald vor einem Gericht in der Schweiz verantworten.
Ein Deutscher bekommt es in der Schweiz mit der Justiz zu tun, weil er Daten deutscher Steuersünder kopierte und an Nordrhein-Westfalens Behörden verkaufte. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat laut der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" Anklage gegen den Computerexperten wegen Wirtschaftsspionage erhoben. Er soll 2011 als Angestellter der Zürcher Bank Julius Bär aus deren Computersystem 2700 Datensätze deutscher Kunden gestohlen und an die Steuerbehörden verkauft haben.
Der Mann, der deutscher Staatsbürger sei, müsse sich jetzt vor dem obersten Schweizer Strafgericht in Bellinzona verantworten, hieß es. Er sei offenbar geständig. Der Beschuldigte erhielt laut Anklage für die Daten-CD 1,1 Millionen Euro aus der deutschen Staatskasse. Er habe aber nur 200 000 Euro in bar ausgezahlt bekommen, weil er selbst hohe Steuerschulden bei deutschen Finanzämtern hatte, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter.
Ungewöhnlich sei der Fall, weil der Mittelsmann, der den Beschuldigten zum Datendiebstahl angeregt und das Geschäft organisiert haben soll, laut Schweizer Anklage ein pensionierter deutscher Steuerfahnder ist. Dieser werde in der Schweiz noch mit Haftbefehl gesucht.
NRW-Minister verteidigt Mitarbeiter
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans von der SPD stellte sich angesichts der Schweizer Ermittlungen hinter seine Steuerfahnder. "Ich habe (...) keinerlei Anzeichen dafür, dass unsere Steuerfahnder zu ungesetzlichen Handlungen angestiftet haben", betonte Walter-Borjans. "Sie leisten hervorragende Arbeit."
Nordrhein-Westfalen hat wiederholt Steuer-CDs angekauft. Zusammen mit Selbstanzeigen von Steuersündern konnte das Bundesland dadurch Hunderte Millionen Euro einnehmen. "Alle deutschen Gerichte haben die Nutzung von Angaben auf Steuer-CDs erlaubt, es gibt kein einziges Urteil gegen dieses höchst wirksame Instrument", erläuterte Walter-Borjans. "Der beste Weg, dem Handel mit Steuerdaten ein Ende zu bereiten, wäre ein automatischer Datenaustausch ohne Lücken."
Ein schon ausgehandeltes Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz war auch am Widerstand aus NRW gescheitert. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer hatten es als ungerecht abgelehnt.
Quelle: ntv.de, jtw/dpa