Politik

EuGH muss entscheiden EU verklagt Ungarn wegen Transitzonen

Flüchtlinge dürfen die Transitzentren erst verlassen, wenn über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Flüchtlinge dürfen die Transitzentren erst verlassen, wenn über ihren Asylantrag entschieden wurde.

(Foto: dpa)

In Ungarn werden Flüchtlinge an der Grenze inhaftiert und müssen in abgeschirmten Lagern unter Aufsicht bewaffneter Wächter auf ihre Asylentscheidung warten. Es ist nicht der einzige Grund, weshalb die EU-Kommission das Land nun verklagt.

Wegen der Asyl- und Abschiebeverfahren Ungarns verklagt die EU-Kommission die rechtsnationale Regierung in Budapest vor dem Europäischen Gerichtshof. Die meisten Bedenken seien nicht ausgeräumt worden, teilte die Brüsseler Behörde mit. Unter anderem geht es darum, dass die ungarischen Asylverfahren nur in Transitzonen an den Außengrenzen des Landes durchgeführt werden. Dieses Verfahren verstoße ebenso gegen EU-Recht wie die zu lange Inhaftierung von Asylbewerbern und Ungarns Behandlung minderjähriger Flüchtlinge.

Außerdem leitete die Kommission wegen eines umstrittenen Gesetzes gegen Flüchtlingshelfer ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Das Gesetz beschneide das Recht von Asylbewerbern, "mit einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten". Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Das ungarische Parlament hatte im Juni mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungsmehrheit und der rechtsradikalen Jobbik-Partei ein Gesetz verabschiedet, das strafrechtliche Konsequenzen für "Beihilfe zur illegalen Migration" vorsieht. Das Gesetzespaket wird auch als "Stop-Soros-Paket" bezeichnet - in Anspielung auf den liberalen US-Milliardär George Soros, der weltweit Nichtregierungsorganisationen unterstützt und ungarische Wurzeln hat.

Verfahren läuft seit Dezember

Ungarn hatte im März 2017 begonnen, Flüchtlinge in durch Stacheldrahtzäune gesicherten Container-Lagern nahe der Grenze unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete Wächter. Die Flüchtlinge müssen in den Transitzonen bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.

Im April hatte der Europarat insbesondere die Lage Minderjähriger in den Transitzonen kritisiert. Demnach werden Flüchtlinge in Ungarn aufgrund der Verschärfung des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft, und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich.

Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, erklärte die Kommission. Denn es gewährleiste nicht, "dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und Informationen über Rechtsbehelfe enthalten". Daher bestehe "die Gefahr, dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden".

Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen der Lage in den Transitzonen läuft seit Dezember 2017. Wird Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa/AFP

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