Schwarz-Gelb ändert Sparpaket Elterngeld für Reiche gestrichen
26.10.2010, 07:17 Uhr
Der Satz für das Elterngeld liegt bei mindestens 300 und maximal 1800 Euro.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Die Streichung des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro für Hartz-IV-Empfänger ist zwar noch nicht durch Bundestag und Bundesrat, in der Koalition seit Monaten jedoch Konsens. Kurz vor der Entscheidung des Parlaments gibt es nun eine Ergänzung: Auch Spitzenverdiener sollen kein Elterngeld mehr erhalten.
Die Haushaltspolitiker von Union und FDP haben sich einem Zeitungsbericht zufolge darauf geeinigt, das Elterngeld für Reiche zu streichen. Nach der Vereinbarung sollen Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro - also alle, die "Reichensteuer" zahlen müssen -, ab 2011 vom Bezug des Elterngelds ausgenommen werden, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Koalitionskreise.
Eine entsprechende Änderung des Sparpakets sollen die Bundestagsfraktionen von Union und FDP an diesem Dienstag bei den Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz beschließen. Am Donnerstag entscheidet das Parlamentsplenum über das Gesetz. Für die betroffenen Familien geht es um 1800 Euro monatlich.
Bereits im Frühjahr hatte die Regierungskoalition in ihrem Sparpaket beschlossen, dass Elterngeld von monatlich 300 Euro für Hartz-IV-Empfänger zu streichen. Obwohl die Regelung noch gar nicht beschlossen wurde, wird sie von der Bundesagentur für Arbeit bereits umgesetzt.
"Reichensteuer" bezeichnet den Einkommensteuertarif für besonders hohe Einkommen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro für Ledige beziehungsweise 500.000 Euro für Verheiratete beträgt der Spitzensteuersatz derzeit 45 Prozent.
In Großbritannien hatte die konservativ-liberale Regierung kürzlich angekündigt, das Kindergeld für die oberen Einkommensgruppen zu streichen. Familien, in denen ein Mitglied mehr als knapp 44.000 Pfund - umgerechnet rund 49.000 Euro - verdient, sollen ab 2013 auf die staatliche Unterstützung verzichten. Für ein Paar mit zwei Kindern sind dies umgerechnet mehr als 1900 Euro jährlich. In Deutschland gilt die Streichung des Kindergeldes beziehungsweise des Kinderfreibetrags für Reiche als nicht durchsetzbar, da mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa